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Antrag an die Schule richten

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) von externen Schulpflichtigen (häuslicher Unterricht) beantragen die gewünschten Schulbücher aus den der zuständigen Stamm- oder Prüfungsschule (beachten Sie hier die Vorgaben der zuständigen Bildungsdirektion) zur Verfügung stehenden Schulbuchlisten.

Die Anspruchsberechtigung, dass die und der externe Schulpflichtige die allgemeine Schulpflicht durch Teilnahme an einem Unterricht  im betreffenden Schuljahr erfüllt, ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde nachzuweisen. Nach Bestellung durch die Schule, ist die Übernahme der Schulbücher durch die Eltern in einer eigenen Klassenliste zu bestätigen.

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    Samstag, 30. Januar 2016 00:00

    Häuslicher Unterricht:                                aktualisiert 21.April 2023

    Art. 17 Staatsgrundgesetz garantiert die Freiheit des häuslichen Unterrichts

    Zahlreiche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zeigen, dass die Behörde Landesschulrat zwar eine "Ermessensentscheidung" zu treffen hat. Sie darf davon aber nur im Sinne des Gesetzes Gebrauch machen.

    ACHTUNG: kein häuslicher Unterricht möglich, sofern seitens einer Schulleitung festgestellt wurde, dass das Kind gemäß SchOG § 8h eine Deutschförderklasse (Abs.2) oder einen Deutschförderkurs (Abs.3) zu besuchen hat.

    Kinder, bei denen eine Feststellung der Kenntnisse der Unterrichtssprache gem. den §§ 4 Abs. 2a oder 18 Abs. 14 des Schulunterrichtsgesetzes erfolgt ist und ergeben hat, dass sie nicht als ordentliche Schüler aufgenommen werden können, müssen ihre Schulpflicht jedenfalls für die Dauer des Bedarfes einer dieser besonderen Sprachförderungen in öffentlichen Schulen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung erfüllen. (Schulpflichtgesetz § 11 Absatz 2a)

    mit 1. September 2018 in Kraft und bezüglich der für das Schuljahr 2018/19 zu treffenden Entscheidungen bereits vor diesem Zeitpunkt anzuwenden;

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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