Beschwerdemanagement:
Verordnung ... betreffend das Schulqualitätsmanagement (SQM-VO):
§ 5. (1) Einer oder einem Bediensteten des Schulqualitätsmanagements obliegen...
1. die Aufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schulen,
8. das Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall.
§ 12. Im Hinblick auf das Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall ... hat eine Bedienstete oder ein Bediensteter des Schulqualitätsmanagements ... Regionale Krisen sind zu reflektieren und nachweislich aufzuarbeiten. Die Schulleitungen und Schulcluster-Leitungen sind dabei durch die Bedienstete oder den Bediensteten des Schulqualitätsmanagements zu unterstützen, ihre primäre Verantwortung bei Problemen am Schulstandort tatsächlich wahrzunehmen.
In der jeweiligen Bildungsdirektion ist ein Beschwerdemanagement eingerichtet, das Anfragen zentral bündelt und bearbeitet. Die Behörde hat im Eskalationsfall aktiv zu werden.
Gemäß Geschäftseinteilung der Bildungsdirektion Steiermark ist eine „Stabsstelle für Bildungscontrolling, Kommunikation und Schulpartnerschaft“ eingerichtet, die auch laut Beschreibung Servicestelle in Angelegenheiten der Schulpartnerschaft sowie ein Bürger-service für Anfragen und Beschwerden für sämtliche Aufgaben der Bildungsdirektion ist.
Aktives Beschwerdemanagement muss nicht heißen, dass dem Anliegen des Beschwerdeführers entsprochen wird. Allerdings sollte jede Beschwerde daraufhin überprüft werden, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob sie auf ein generelles Problem verweist. Wird in einem Bereich eine Fehlentwicklung offenbar, wäre korrigierend einzugreifen, indem zB. eine Erläuterung der schulrechtlichen Vorschriften durch Erlässe erfolgt. Eine Rückmeldung an die Vorbringer müsste ebenso erfolgen wie die Behebung eines allfällig zu Tage getretenen Missstandes.
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- Kategorie: Elternbrief Dezember 2025









