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Wer unterstützt wen und wobei?

Immer wieder werden Forderungen nach mehr Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, deren Lehrpersonen und ... erhoben. Die Angebotslandschaft ist zergliedert und teilweise unübersichtlich. In einem vorläufig letztem „Streich“ wurde mit Beginn dieses Schuljahres in allen Bildungsregionen ein Angebot „Schulsozialarbeit“ geschaffen.
 pdf Oktober 2018: Unterlagen zu Krisenmanagement in und an Schulen

siehe auch Schulsozialarbeit in Österreich bmbwf

siehe auch Psychosoziale Beratung an und für Schulen

pdf Broschüre des Bildungsministeriums:  Beratung an und für Schulen

Beratung an und fr Schulen

entnommen aus: Einleitung zur Broschüre Beratung an und für Schulen

Mobiles Unterstützungsteam MUT


Welche Professionen bzw. Systeme und mit welchen Kompetenzen im oder „nur“ in Kooperation mit dem Hoheitsbereich Schule zur Verfügung stehen, erweist sich nicht nur für Eltern als schwer durchschaubar:

Beratungs- und Betreuungslehrer/innen und Psychagogen/innen (BBP)
Schüler- und Bildungsberater/innen
Berufsorientierungslehrer/innen
Schulpsycholog/inn/en (auch externe: ÖZPGS)
Schulärzte/-ärztinnen
Mediatoren/innen (Peer Coaches)
Schulsozialarbeiter/innen (extern: Avalon,Caritas, ISOP..)
Jugendcoaches (extern: Alpha nova, Jugend am Werk,...))
Lernbegleiter/innen im Rahmen der Neuen Oberstufe (ab 1.9.2017)
Berufsorientierungskoordinator/inn/en
Lerndesigner/innen
Berater/innen im Bereich Schul- und Unterrichtsentwicklung, zB EBIS Berater/innen
Supervisioren/innen für Lehrer/innen
Coaches für einzelne Leitungspersonen und Leitungsteams


Beratungs‐ und Betreuungslehrer/innen und Psychagogen/innen (BBP)

BBP bieten Schülern/innen Unterstützung in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung. Sie entwickeln individuelle Betreuungskonzepte und setzen diese um. BBP bieten kontinuierliche Betreuung, wirken an der Gestaltung entwicklungsfördernder Lernbedingungen mit, leisten Krisenintervention und Konfliktmanagement, sowie Gewaltprävention.
Die BBP erbringen ihre Leistung an Pflichtschulen. Sie sind von der Grundprofession Pflichtschullehrer/innen. Die speziellen Kompetenzen werden in der Zusatzausbildung vermittelt.
BBP können von der Schule beim / bei der zuständigen Pflichtschulinspektor/in unter Einbeziehung des Zentrums für Inklusiv‐ und Sonderpädagogik (ZIS) oder direkt angefragt bzw. es kann ein Antrag gestellt werden.
Der Erstkontakt erfolgt in der Regel sehr kurzfristig. Die Ressourcen sind regional unterschiedlich.


Schülerberater/innen und Bildungsberater/innen  

Schülerberater/innen und Bildungsberater/innen bieten Information für Schüler/innen und deren Eltern über Bildungsgänge, Eingangsvoraussetzungen und Abschlussqualifikationen. Sie bieten individuelle Beratung und Vermittlung von Hilfe bei Laufbahnfragen und persönlichen Problemen. Sie sind erste Anlaufstelle für Schwierigkeiten in und mit der Schule.
Schüler- und Bildungsberater/innen sind von der Grundprofession Lehrer/innen. Sie absolvierten einen Lehrgang an einer Pädagogischen Hochschule. Die Schulleitung ist für die Dienstaufsicht und die fachliche Aufsicht zuständig. Für die fachliche Unterstützung sorgt die Abteilung Schulpsychologie‐Bildungsberatung.

Siehe:      RS 22/1017 - Grundsatzerlass für Schüler- und Bildungsberatung


Berufsorientierungslehrer/innen

siehe: Thema Berufsorientierung

BO‐Lehrer/innen ‐ unterstützen Schülerinnen und Schüler in der 7. und 8. Schulstufe bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit, bieten Informationen über schulische und betriebliche Ausbildungswege, zeigen Möglichkeiten und Berufsfelder auf, zeichnen Berufsbilder und verknüpfen die Ausbildungswelt mit der Arbeitswelt. (Einzel‐)Beratungen sind primär Aufgabe der Schülerberater/innen, in der Praxis übernehmen aber vielfach auch BO‐Lehrer/innen diese Aufgaben.
BO‐Lehrer/innen bieten ihre Leistung direkt an der Schule an. Der/die BO‐Lehrer/in ist Teil des Kollegiums. Die Anzahl der BO‐Lehrer/innen ist je nach Schulart und Größe der Schule unterschiedlich. In der 7.und 8. Schulstufe ist der Berufsorientierungs‐Unterricht jedoch eine verbindliche Übung – somit muss (außer in der AHS) mindestens ein/e BO‐Lehrer/in an der Schule tätig sein. Die Dienst – und fachliche Aufsicht kommt dem/der jeweiligen Schulleiter/in zu.
Schüler/innen und Eltern können den/die BO‐Lehrer/in selbständig in den Sprechstunden aufsuchen.


Schulpsychologen und -psychologinnen

siehe:   RS 28/2018 - Aufgaben und Struktur der Schulpsychologie

Zu BEACHTEN:

Unter den SchulpsychologInnen gibt es soche, die Bedienstete des Bundes sind und andere, die Zum Zweck der Erweiterung der psychosozialen Unterstützung im Schulbereich  seit
dem Jahr 2011 zusätzlich beim Österreichischen Zentrum für psychologische Gesundheitsförderung im Schulbereich (ÖZPGS, ZVR-Zahl: 460996616) beschäftigte Fachkräfte sind! Letztere dürfen nicht alle Aufgabenbereiche übernehmen. >> Rundschreiben 19/2021

Schulpsychologen/innen nehmen sich psychologischer Fragen und Probleme von Schülern/innen, Eltern und Lehrpersonen an. Diese können sich auf

schwierige Entscheidungsfragen zur weiteren Bildungslaufbahn, auf gravierende Lernprobleme,
Verhaltensschwierigkeiten, Ängste und Krisen beziehen. Sie leisten psychologische Hilfe im Rahmen von akuten Krisensituationen und arbeiten gemeinsam mit Schulpartnern und Schulbehörden auf regionaler und überregionaler Ebene an Weiterentwicklungen sowie an der Überwindung von Problemlagen in einzelnen Schulen und im gesamten Schulwesen. Durch Beratung und Coaching der Schulpartner/innen sowie der Unterstützung der Umsetzung von Programmen zur psychologischen Gesundheitsförderung helfen Schulpsychologen/innen mit, das Klassen‐ und Schulklima zu verbessern.
Schulpsychologen/innen betreuen immer mehrere Schulen. Die einer Schule zur Verfügung stehende Zeit hängt vom Umfang und der Dringlichkeit der Anfragen ab.
Schulpsychologen/innen sind ausgebildete Psychologen/innen.
Die Dienstaufsicht und die fachliche Aufsicht kommt dem/der Landesreferenten/in für Schulpsychologie zu.

Aufgaben, die Bundesbediensteten im Bereich der Schulpsychologie vorbehalten bleiben

jene, die in den Bundesgesetzen (SchPflG, SchUG, SMG) vorgesehen sind: Psychologische Gutachter- und Sachverständigentätigkeit (Punkt 3.2) und

Koordination psychosoziale Unterstützung (Punkt 3.8) sowie

die Koordination und Einsatzplanung von Kriseneinsätzen (siehe 3.4 – Unterstützung von Schulen beim Krisenmanagement) und

die Mitwirkung an Koordinations- und Beratungsgremien der Bildungsdirektion und deren Außenstellen.

bei Bedarf auch von beim ÖZPGS beschäftigte Schulpsycholog/innen zu erledigen:

Beiträge zur Kompetenzsteigerung von Lehrenden (Punkt 3.5)

Forschung und Entwicklung (3.6)

Informationstätigkeit) bezeichneten Aufgaben (3.7)
 


Schulärzte und -ärztinnen

siehe: EB Dez. 2018 Schularzt
Schulärzte/innen tragen Sorge, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen und Bedürfnisse von Schüler/innen erkannt werden und entsprechende Berücksichtigung finden. Schulärzte/innen führen keine Behandlungen durch, leisten aber Erste Hilfe bei Verletzungen und akuten Erkrankungen.
Schulärzte/innen sind niederschwellige Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler mit Problemen; sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Schulärzte/innen verstehen sich als „Arbeitsmediziner/innen“ der Schülerinnen und Schüler und beraten bei der Gestaltung eines gesundheitsförderlichen Lebensraums Schule. Sie sind medizinische Berater und Gutachter der Schulleitung und sind mit beratender Stimme Mitglied der schulpartnerschaftlichen Gremien.
Dienstgeber der Schulärzte/innen ist der Schulerhalter. Dienstort ist die Schule.
An den Bundesschulen haben die Schulärzte/innen wöchentlich fixe Dienstzeiten und Sprechstunden, für 60 Schüler/innen steht 1 Wochenstunde zur Verfügung.
Im Pflichtschulbereich gibt es sehr unterschiedliche Vereinbarungen. Das Minimum der schulärztlichen Versorgung besteht in einer Untersuchung pro Jahr.

Informationen zu Schulärztlicher Dienst 

im bmbwf

in der BD Stmk

in Graz


Peer‐Mediatorinnen und –Mediatoren:
Das sind Schüler/innen der Schule, die eine Ausbildung zu Peer‐Mediator/innen absolviert haben. Ihre Aufgabe ist es, aktuelle Konflikte auf Schüler/innen-ebene konstruktiv zu lösen. .
Die Peer‐Mediatoren/innen können zur Lösung von aktuellen Streitfällen rasch kontaktiert werden.

 

Peer Coaches an Schulen
Das sind Lehrer/innen der Schule, die die Peer Mediatorinnen und –Mediatoren schulen und begleiten. Die fachlichen und methodischen Kompetenzen zur Ausbildung und Anleitung der Peer‐Mediator/innen werden über die angebotenen PH‐Lehrgänge erworben.
Die Dienst – und fachliche Aufsicht kommt dem/der jeweiligen Schulleiter/in zu.


Schulsozialarbeiter und -arbeiterinnen

siehe: archiv 2017: Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit steht als niederschwelliges Angebot und Vernetzungsstelle für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Eltern und Lehrer/innen zur Verfügung, mit dem Ziel Präventionsarbeit zu leisten.
Schulsozialarbeiter/innen sind in der Schule und in der außerschulischen Umgebung (Sozialraum der Schüler/innen) tätig. Schüler/innen können sich direkt an den/die Schulsozialarbeiter/in wenden.
Schulsozialarbeiter/innen bieten Einzelberatung für Schüler/innen, psychosoziale Beratung und Begleitung sowie Gruppenberatung für Schüler/innen bei Themen wie zB Konflikten in der Klassengemeinschaft, weiters Gruppenworkshops und andere gemeinschaftsbildende Maßnahmen. Schulsozialarbeiter/innen leisten aber auch Arbeit in der Krisenintervention, wenn es um Gewalt in der Familie, Missbrauch, Diebstahl in der Klasse oder um Gewalt unter Jugendlichen geht. In besonderen Fällen, wenn es weiterer Unterstützung bedarf, vermitteln Schulsozialarbeiter/innen auch an spezialisierte, soziale Institutionen (Krisenzentrum, Jugendamt, betreute Wohngemeinschaft, Kinderspital, Ärzte/innen und
Psychotherapeut/innen) weiter.
Schulsozialarbeit ist in der Regel der Kinder‐ und Jugendhilfe zugeordnet (oder zB einer Bildungsabteilung) – und befindet sich damit in der Zuständigkeit der Bundesländer. Weiteres hier


Jugendcoaches

siehe Beratung und Orientierung für ausgrenzungs- und schulabbruchsgefährdete Jugendliche
Das Jugendcoaching ist ein Angebot des Sozialministeriums und wird bundesweit durch Trägerorganisationen umgesetzt. Zur Zielgruppe des Jugendcoachings gehören sowohl Jugendliche, die eine Schule besuchen als auch außerschulische Jugendliche. Jugendwegweiser
Jugendcoaches beraten und orientieren Schüler/innen ab dem individuellen 9. Schulbesuchsjahr mit dem Ziel, diese möglichst bis zum Abschluss in einer
Bildungseinrichtung zu halten bzw. den Schüler/innen Beratung und Orientierung zu geben, wenn der Abbruch der Bildungslaufbahn droht. Weiters bieten sie Schüler/innen Orientierung und Beratung beim Übergang von der Schule in den Beruf und unterstützen in Krisen, die das Erreichen eines Jahres‐ oder Bildungsabschlusses gefährden.
Jeder Schule ab der Sekundarstufe I steht ein Jugendcoach der regional zuständigen Jugendcoaching‐Trägervereine zur Verfügung. Die Ressourcen richten sich nach dem Bedarf an der Schule. Lehrer/innen können den Jugendlichen Jugendcoaching empfehlen (oder mit der Einverständniserklärung der Eltern den/die Schüler/in den Jugendcoaches direkt melden).
Die Dienst- und fachliche Aufsicht kommt der jeweiligen externen Projektträgereinrichtung (meist Verein) zu.

 


Berufsorientierungskoordinator/inn/en

pdf Grundsatzerlass des bmb für Berufsorientierungskoordination_RS 30/2017         link
Die BOKOs werden von der Schulleitung nominiert und unterstützen die Organisation und Umsetzung aller Maßnahmen für den Berufsorientierungs‐Unterricht. Dazu gehört die inhaltliche und zeitliche Abstimmung aller Berufsorientierungsprojekte, Beschaffung und Verteilung von Unterrichtsmaterialien, Beratungsgespräche mit Kollegen/innen, Organisation von Exkursionen und Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften im jeweiligen Bundesland. In dieser Weise unterstützen sie gelingende Aktivitäten an der Schule für IBOBB (Information, Beratung und Orientierung für Bildung für Beruf).
Es muss an jeder Schule für die 7. / 8. Schulstufe eine BO‐Koordination geben. Die Verantwortung dafür liegt bei der Schulleitung. Diese kann eine entsprechend qualifizierte Lehrkraft damit beauftragen. Der/die BOKO ist Teil des Kollegiums.
BOKOs sind keine BO‐Lehrer/innen, sondern verantwortlich für die Koordination der Berufsorientierungsmaßnahmen am jeweiligen Schulstandort und bieten keine Einzelfallberatung für Schüler/innen.
Ihre Beratungstätigkeit bezieht sich auf die Schulleitung sowie auf das Lehrerkollegium.
Die Dienst – und fachliche Aufsicht kommt dem/der jeweiligen Schulleiter/in zu.


Lerndesigner/innen

Die Aufgaben der Lerndesigner/innen ist es, an ihren Neuen Mittelschulen theoriegeleitete, forschungsbasierte und fachbezogene Unterrichtsentwicklung in kollegialen Prozessen professionell anzustoßen und zu begleiten, um anregende und förderliche Lernumgebungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen.
Zentrale Themen sind Diversität, Kompetenzorientierung, flexible Differenzierung, förderliche Leistungsbeurteilung, rückwärtiges Lerndesign und lernseitige Orientierung.
Die Leistung richtet sich entweder an einzelne Lehrer/innen oder an das gesamte Kollegium oder an einzelne Teams. Lerndesigner/innen können keinesfalls die Arbeit der einzelnen Lehrkräfte übernehmen. Sie bieten Unterstützung und Impulse für die Weiterentwicklung der Praxis, stehen aber beispielsweise nicht für Vertretungen zur Verfügung.
Die Dienst – und fachliche Aufsicht kommt dem/der jeweiligen Schulleiter/in zu.


Berater/innen, Supervisor/inn/en und Coaches

Die Berater/innen unterstützen, begleiten und beraten Lehrer/innenteams oder schulische Netzwerke. Der Schwerpunkt liegt hier auf Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung.
Supervisor/inn/en ermöglichen die Reflexion über den Unterricht (Gelingen und Misslingen), Fallarbeit, Erfahrungsaustausch und die Arbeit in Gruppen. Auch das Erarbeiten von Kommunikationsstrategien, der richtige Umgang mit Problem‐ und Konfliktsituationen sowie Klärungshilfe in schwierigen Berufssituationen werden bei der Supervision angeboten.

Beratung und Supervision können entweder direkt an der Schule oder auch an externen Orten wie Pädagogischen Hochschulen, Lehrerberatungszentren,... stattfinden.

Coaching ist eine spezielle Form von Supervision, die primär von Einzelpersonen mit Führungsaufgaben und Leitungsteams zu ihrer professionellen Weiterentwicklung in Anspruch genommen werden kann. Coaching ist ziel‐ und ressourcenorientiert und bearbeitet die Anliegen der Führungskräfte im systemischen Kontext. Coaching von Leitungsteams ist über Pädagogische Hochschulen möglich und kann dann auch an Schulen stattfinden, Einzelcoaching ist über Pädagogische Hochschulen nicht möglich.

 

 Broschüre des Bildungsministeriums: Beratung an und für Schulen

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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Jugendrotkreuz

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Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

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