Schulischer Umgang mit LRS
LRS-Leistungsfeststellung und -beurteilung - Nachlese
Tag: Dienstag, 1. April 2025
Referent: HR Dr. Josef Zollneritsch, Leiter der Abteilung Präs/5 Schulpsychologie & Schulärztlicher Dienst
WICHTIG:
Je früher etwaige Schwierigkeiten erkannt und beachtet werden umso besser für das Kind.
Nicht die Note soll im Vordergrund stehen, sondern die Kompetenzen des Kindes, dh. was das Kind tatsächlich kann.
Die Kinder sollten die Grundstufe 1 ( also die 2. Schulstufe) nicht ohne ausreichende Schreib- und Lesekompetenz verlassen.
ANNAHME:
Im Prinzip sind alle Kinder in der Lage, Lesen und Schreiben zu lernen. Die Frage ist jedoch, wie lange sie dafür brauchen/ wie leicht oder schwer sie sich tun.
Daher:
Ruhe im Lernprozess, denn sie ermöglicht die Entwicklung eines positiven Leistungs-Selbstwertgefühls des Kindes. Es braucht eine innere Gelassenheit, damit Entwicklungen in Gang kommen können. Den Kindern etwas zutrauen hilft, dass sich die Kinder selbst etwas zutrauen und ihr Selbstwertkonzept aufbauen.
Große, übersichtliche Schriftstücke (kein Zusammenkopieren von zwei A4 Übungsblättern auf ein A4 Blatt, ...), ausreichend Zeit (nicht Tempo statt Denken) jedoch Hilfestellung bei "Trödlern", ... , dienen der Ünterstützung.
Zu bedenken:
Schulpflicht und somit Schuleintritt richtet sich nach dem Geburtsdatum (errechnet oder tatsächlich), sodass Unterschiede von bis zu 4 Entwicklungsjahren bei den Kindern einer Klasse vorliegen können. Damit einher geht oft ein Gefühl der Überforderung bzw. Überlastung.
Mitwirkung der Erziehungsberechtigten ist wesentlich. Sie sollen wissen, wie Schule funktioniert und was sie als Eltern, die in der Regel ja keine pädagogisch ausgebildeten Personen sind, beitragen können.
Vorlesen ist so ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung von Sprachkompetenz und Freude am Lesen >> Vorlesen
Ein Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrperson ist bedeutende Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit: Niemand ist perfekt!
Wichtig: Man kann über alles reden und pflegt ein kooperatives Verhältnis.
Lese-, Rechtschreibschwierigkeiten und dann?
Der Begriff Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten umfasst sowohl die Lese-/Rechtschreibschwäche als auch die Lese-/Rechtschreibstörung nach WHO-Definition ICD-10.
Über die Homepage der Bildungsdirektion Stmk. gibt es viele Informationen: www.bildung-stmk.gv.at >> Service >>
Für alle Kinder, auch jene die Probleme haben, gilt die Leistungsbeurteilungsverordnung. Diese kennt keine Ausnahmen.
ABER:
Es gibt erlassmäßige Vorkehrungen!
Vom Unterrichtsministerium: Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext >> RS 24/2021 (auch über die Rundschreibendatenbank erreichbar >> https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/ )
Von der Bildungsdirektion Steiermark In Ergänzung zum ministeriellem Rundschreiben: Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext >> hier
Von der Bildungsdirektion Steiermark einen Erlass: Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) GZ: IVBi1/0098-BD-STMK/2021
Jedes Kind hat das Recht auf Förderung unabhängig davon, ob es eine Diagnose/ein Gutachten vorweisen kann!
Die im Rundschreiben unter Punkt 1 "Allgemeine Fördermaßnahmen" angeführten Punkte sind daher immer zu berücksichtigen.
Die Leistungsfeststellung und -beurteilung bei Lese-/Rechtschreibschwäche erfolgt auf Basis der für alle Schülerinnen und Schüler geltenden gesetzlichen Bestimmungen der LBVO
Jene Bestimmungen der LBVO und der Lehrpläne, denen -obgleich sie für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten und Schulstufen gelten, im Falle einer Lese-/Rechtschreibschäche besondere Bedeutung zukommt, werden in Punkt 2. des RS hervorgehoben.
Im Falle einer Lese-/Rechtschreibstörung (Punkt 3. im RS) kommt zusätzlich zum Tragen:
"SchUG § 18 (6) "Schüler, die wegen einer körperlichen Behinderung eine entsprechende Leistung nicht erbringen können oder durch die Leistungsfeststellung gesundheitlich gefährdet wären, sind entsprechend den Forderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den wegen der körperlichen Behinderung bzw. gesundheitlichen Gefährdung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen, soweit die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird."
LBVO § 2 (4) "Eine Leistungsfeststellung ist insoweit nicht durchzuführen, als feststeht, daß der Schüler wegen einer körperlichen Behinderung eine entsprechende Leistung nicht erbringen kann oder durch die Leistungsfeststellung gesundheitlich gefährdet ist."
LBVO § 11 (8) "Schüler, bei denen hinsichtlich der Leistungsfeststellung § 2 Abs. 4 anzuwenden ist, sind entsprechend den Forderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den wegen der körperlichen Behinderung bzw. auf die gesundheitliche Gefährdung erreichbaren Stand des Unterrichtes zu beurteilen, soweit die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird."
Kann oder MUSS:
Erlässe und Rundschreiben werden auf Basis (im Rahmen) von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Sie stellen quasi eine Erläuterung und Hilfestellung für die Betroffenen dar, wie die Gesetze zu verstehen sind bzw. was in deren Rahmen zulässig ist. Sie sind somit verbindliche Dokumente, auch wenn das Modalverb "kann" oder die Wendung "es besteht kein Einwand" verwendet wird.
"Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-/Rechtschreibstörung kann ... ein Zeitzuschlag gewährt werden. ..."
"Rechtschreibfehler, die auf einer Lese-/Rechtschreibstörung basieren, können bei der Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand Deutsch bzw. in Fremdsprachen ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben."
"Es besteht kein Einwand, dass Schülerinnen und Schülern bei der Leistungserbringung bei schriftlichen Arbeiten zeitgemäße Hilfsmittel zur Überprüfung der Schreibrichtigkeit zur Verfügung gestellt werden (z.B. Verfassen der Arbeit am PC: vorgesehen sind ein Textverarbeitungsprogramm, die Nutzung einer elektronischen Korrekturhilfe und ein Online-Wörterbuch)"
Die Maßnahmen Zeitzuschlag, Fehlerclustern, Hilfsmitteleinsatz, ... MÜSSEN somit umgesetzt werden, wenn sie pädagogisch notwendig sind.
Pädagogen und Pädagoginnen sind hochqualifizierte Fachkräfte, denen der Gesetzgeber nicht jedes Detail vorschreibt sondern Spielräume eröffnet, die jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen anzuwenden sind.
Ein differenzierender Zugang ist zwingend, Sachlagen zu benennen wichtig und die besonderen Maßnahmen gegebenfalls auch den anderen Kindern gegenüber zu begründen ist zweckmäßig, damit nicht eine " Sonderstellung" angenommen wird bzw. die Maßnahmen verstanden und zugestanden werden.
Für die "Anerkennung" als Lese-/Rechtschreibstörung ist eine Diagnose erforderlich.
Diagnose durch wen?
Für die "Anerkennung" als Lese-/Rechtschreibstörung ist eine Diagnose erforderlich.
Diese wird von Schulpsychologen erstellt oder bestätigt.
Dh.
Sucht man mit dem Kind die Schulpsychologie auf und ergibt die Untersuchung dort die Diagnose: "Lese-/Rechtschreibstörung", erhält die Schule die entsprechende bindende Mitteilung. Statt eines Gutachtens bietet die Schulpsychologie das Gespräch an der Schule an.
Hat man für das Kind ein Gutachten einer "Fachperson", so kann die Schule vor Anerkennung der Diagnose die Fachmeinung der Schulpsychologie einholen.
Ad: Fehlerclustern
Es gibt keine Vorlagen, jedoch die Möglichkeit auf das Fachwissen von Lehrenden der pädagogischen Hochschule zurückzugreifen. Namentlich genannt wurde Frau Mag. Dr. Konstanze Edstadler.
Resümee
Die Schule ist verpflichtet, alle erdenklichen Differenzierungsmaßnahmen und Hilfestellungen vorzunehmen, damit Kinder mutig und selbstbewusst die Bewältigung der Herausforderungen aufnehmen und willens bleiben weiterzulernen. Sie sollen auch das Positive in der Sache erkennen, bestärkt/gestärkt und ermutigt werden um ein tragfähiges Leistungs-Selbstkonzept entwickeln zu können.
Handreichungen
Der schulische Umgang mit der Lese-/Rechtschreib-Schwäche
Der schulische Umgang mit Lese-/Rechtsachreibschwierigkeiten
Handreichungen zu weiteren Inhalten >> Service-Bereich unserer Homepage
weitere Infos >>> Bereich Themen auf unserer Homepage
Dr. Joachim Bauer, Lob der Schule
In „Lob der Schule“ macht Bauer die überragende Bedeutung der Schule für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen deutlich und beschreibt in sehr konkreter Weise die zentralen Voraussetzungen für guten Unterricht.
„Lob der Schule“ beschreibt – in sehr konkreter Weise – die persönlichen Voraussetzungen, die eine Lehrkraft beziehungskompetent und im Unterricht zu einem wirksamen Akteur machen.
Schulischer Umgang mit LRS
LRS-Leistungsfeststellung und -beurteilung
Der Begriff Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten umfasst sowohl die Lese-/Rechtschreibschwäche als auch die Lese-/Rechtschreibstörung nach WHO-Definition ICD-10.
Zentral für die Verbesserung der Situation von Schülerinnen und Schülern mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten ist
die frühzeitige Identifikation der individuellen Problematik
entsprechende Fördermaßnahmen im Rahmen des Unterrichts
geeignete Rahmenbedingungen bei Leistungsfeststellungen
Gestattung von zeitgemäße Hilfsmittel
Berücksichtigung bei der Leistungsbeurteilung
Referent:
HR Dr. Josef Zollneritsch, Leiter der Abteilung Präs/5 Schulpsychologie & Schulärztlicher Dienst
Hr Dr. Zollneritsch wird in seinem Vortrag insbesondere auch auf die rechtliche Problematik der Leistungsfeststellung und - beurteilung eingehen und auch Fragen beantworten.
Tag: Dienstag, 1. April 2025
Beginn 18:30 Uhr Ende: ca. 20 Uhr
Ort: 8010 Graz, Karmeliterplatz 2, 1. Stock: Multifunktionssaaal
Anmeldung erbeten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Keine Teilnahmegebühr
Siehe: Thema
Siehe Handreichungen
Schulpartnerschaft - das sind wir
Um kompetente Beteiligte im schulischen Mitwirkungsbereich sein zu können, brauchen alle auch die Kenntnis der Spielregeln und Mechanismen, die für das Gelingen von Schulpartnerschaft wesentlich sind.
Dieses Seminar behandelt:
- Elternrechte und Elternpflichten – wer kann diese wahrnehmen?
- Elternverein nur Veranstaltungsmanager oder mehr?
- Klassenelternvertreter / Klassenelternvertreterin nur für Abstimmungen im Schulforum?
und jene Fragen, die Sie stellen.
Folien zum Vortrag:
Justiz macht Schule
Schüler:innen und Lehrlinge ab der 8. Schulstufe sollen mit Hilfe von Vorträgen und Rollenspielen Funktion und Aufgabe der Justiz als dritte Säule des Rechtsstaates besser verstehen und auf den Besuch einer Hauptverhandlung vorbereitet werden.
Weiters sollen die Berufsmöglichkeiten in der Justiz vorgestellt werden.
Nach dem Einführungstag besteht die Möglichkeit, an einem weiteren Tag - begleitet von einem:einer Richter:in und einem:einer Staatsanwält:in - eine Hauptverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Graz zu besuchen. Die Verhandlungsinhalte werden dabei vorbesprochen und die Verfahrensergebnisse im Anschluss mit den Schüler:innen erörtert.
Weitere Informationen: Termine, Anmeldung,... >>> Folder
Auswirkungen der Digitalisierung und digitaler Medien auf Kinder und Jugendliche
Unsere Kinder in der digitalen Welt
Das Smartphone ist zum ständigen Begleiter von Kindern und Jugendlichen geworden. Die „digitale Generation“ kennt keine Welt mehr ohne ständige Vernetzung – für sie sind WhatsApp, Instagram, Facebook und andere soziale Netze immer Teil ihrer Lebenswelt gewesen. Oft haben Erwachsene das Gefühl keinen Einblick in diese neuen Lebenswelten zu haben oder sind mit den dort auftretenden Problemen überfordert. Doch es ist möglich, Kinder in diese neue Welt zu begleiten und die dortigen Herausforderungen zu bewältigen. Gemeinsam werfen wir einen Blick hinter die Kulisse der neuen Medien. Im Vortrag wird es um die Faszination digitaler Medien
für Kinder, Nutzungszeiten, Auswirkungen digitaler Medien auf Kinder sowie Möglichkeiten einer gemeinsamen, lebendigen Mediennutzung gehen.
Referent: Lukas Wagner
Psychotherapeut und Medienpädagoge. Vorträge und Seminare zu den Auswirkungen digitaler Medien auf Kinder, Jugendliche, Familie und Gesellschaft.
Buchautor: "Unsere Kinder in der digitalen Welt. Potential statt Panik."
Mehr Information: www.lukas-wagner.at
Vereinstätigkeit und Schulpartnerschaft
Online-Seminar über die wesentlichen Spielregeln und Mechanismen, die zum Gelingen von Schulpartnerschaft beitragen können.
Was muss bei der Vereinsführung beachtet werden?Welche Aufgaben ergeben sich?Welche Rechte und Pflichten hat ein Obmann / eine Obfrau?Was darf oder muss ein Klassenelternvertreter / eine Klassenelternvertreterin tun?Elternrechte und Elternpflichten – wer kann diese wahrnehmen?
Folien:
Schulpartnerschaft - ein Lehrstück für demokratiepolitische Bildung
Demokratiepolitiische Bildung muss auch in der Schule stattfinden. Wie Erwachsene mit demokratischen Spielregeln der Schule umgehen, hat wesentlichen Einfluss auf die Schülerinnen und Schüler.
Um kompetente PartnerInnen im schulischen Mitwirkungsbereich sein zu können, brauchen Eltern auch die Kenntnis der Spielregeln.
Inhalt: die wesentlichen Spielregeln und Mechanismen, die zum Gelingen von Schulpartnerschaft beitragen können.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Obmann / eine Obfrau?
Was darf oder muss ein Klassenelternvertreter / eine Klassenelternvertreterin tun?
Elternrechte und Elternpflichten – wer kann diese wahrnehmen?
PPP- ElternMitWirkung - schulische Mitwirkungsmöglichkeiten
Der Verein -Merkmale, Unterschiede, Vereinsführung
Siehe auch:
EB Mai 2024 - (Neu) gewählt für Elternverein
Folder: Die Funktion "Klassenelternvertreter"
Auch zu Beginn dieses Schuljahres werden Eltern gebeten, sich in die Funktion "Klassenelternvertreter" wählen zu lassen. Für eine Kurzinformation über Aufgaben, die damit verbunden sind und darüber, was es bedeutet "Organ" zu sein, haben wir einen Folder erstellt, der als Ansichtsexemplar zu Schulanfang an Schulen und an Elternvereine ergeht. Bestellungen sind für Mitgliedsvereine möglich. Folder
Neuauflage: Schulpartnerschaft konkret
Wir haben die Handreichung überarbeitet und mit Stand 1.September 2024 neu aufgelegt. Sie sollen Eltern als erste Information über wesentliche Bereiche dienen, die für eine gelingende Mitwirkung hilfreich sind. Ansichtsexemplare werden zu Schulbeginn Eltern über die Schulen und Elternvereine erreichen. Schulpartnerschaft konkret -2024
Wissen schützt
Schulungen und Wissensvermittlung für Eltern und Pädagog:innen beugt dem Enstehen sexueller Gewalt vor und unterstützt bei der Aufdeckung und Aufarbeitung von sexueller Gewalt.
Angebote und Termine: www.hazissa.at
Onlineangebot speziell für Eltern von Teenagern Termine - Online
Anmeldung:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Link für den OnlineZugang.
Es werden keine Teilnahmebestätigungen ausgestellt.
Unsere Kinder in der digitalen Welt
Auswirkungen der Digitalisierung und digitaler Medien auf Kinder und Jugendliche
Referent: Lukas Wagner
Die große Zahl an Personen, die an dieser Präsenzveranstaltung ganz ohne Einsatz von Medien teilgenommen haben, zeigt die Wichtigkeit dieser Thematik.
Das Smartphone ist zum ständigen Begleiter von Kindern und Jugendlichen geworden. Die „digitale Generation“ kennt keine Welt mehr ohne ständige Vernetzung – für sie sind WhatsApp, Instagram, Facebook und andere soziale Netze immer Teil ihrer Lebenswelt gewesen. Oft haben Erwachsene das Gefühl keinen Einblick in diese
neuen Lebenswelten zu haben oder sind mit den dort auftretenden Problemen überfordert. Doch es ist möglich, Kinder in diese neue Welt zu begleiten und die dortigen Herausforderungen zu bewältigen.
Im Vortrag wurde die Faszination digitaler Medien für Kinder, Nutzungszeiten, Auswirkungen digitaler Medien auf Kinder sowie Möglichkeiten einer gemeinsamen, lebendigen Mediennutzung thematisiert.
Mehr Information: www.lukas-wagner.at
Buch: "Unsere Kinder in der digitalen Welt. Potential statt Panik."
Fotoaufnahmen, Urheberrecht, Datenschutz , 5.3.2024
Vortragende: Mag. Ursula Huber
Was Elternvereine beachten müssen
Elternvereine müssen datenschutz- und urheberrechtliche Vorgaben kennen und beachten. In diesem Workshop werden die Grundlagen so vermittelt, dass sie ohne Vorkenntnisse leicht verständlich sind. Während und nach den rechtlichen Inputs können die Teilnehmenden ihre konkreten Fragen stellen.
Inhalte:
Grundlagen zum Datenschutz:
- Abgrenzungen: personenbezogene Daten, Datenverarbeitungen, Verantwortliche und Betroffene
- Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Rechte der Betroffenen, insb. Auskunftsrecht und Löschrecht
Grundlagen zum Urheberrecht:
- Bildaufnahme und Bildverwendung
- Zitatrecht
Anwendungsfälle
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fotos gemacht und verwendet werden?
- Wie gestalten Elternvereine den Mailverkehr rechtskonform?
- Wie ist das jetzt mit Whatsapp?
- Wem dürfen welche Informationen weitergegeben werden?
- Was ist bei Schulveranstaltungen zu beachten?
... und Ihre konkreten Fragen
Folien zum Vortrag >> hier
Jugend stärken
Die Kriminalprävention mit der Zielgruppe Jugendliche stellt einen wichtigen Teilbereich der polizeilichen Präventionsarbeit dar.
Durch die österreichweit einheitliche Umsetzung von fundierten Präventionsprogrammen für die Zielgruppe 13- bis 17-Jährige kann eine nachhaltige Präventionsarbeit geleistet werden. Diese wichtige Aufgabe leisten österreichweit insgesamt 433 Präventionsbedienstete.
zu den Jugendprogrammen >> hier
Die Kriminalprävention mit der Zielgruppe Jugendliche verfolgt den Ansatz der lebenskompetenzorientierten Präventionsarbeit, den Jugendlichen
einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen und
andererseits gemeinsam Handlungsalternativen und Möglichkeiten zu erarbeiten, die sich fernab von delinquentem Verhalten befinden.
Österreichweit stehen dafür mehr als 450 speziell ausgebildete oder in Ausbildung befindliche Präventionsbedienstete zur Verfügung.
Im Jahr 2023 wurden 75 Bedienstete neu ausgebildet.
aus: Beantwortung einer schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Jugendkriminalität im Jahr 2023“, vom 12.02.2024, GZ.: 2024-0.007.347
Smarter Schutz für Kinder mit Smartphone & co. - 12.12.2023 - Nachlese
Am 12 Dezember 2023 um 18:30 Uhr trafen sich Eltern im virtuellen Raum via ZOOM um sich mit Fragen wie:
Wofür verwendet mein Kind sein Smartphone?
Warum sollte ich mich als Elternteil dafür interessieren?
Was bieten technische Möglichkeiten?
Was kann ich als Elternteil noch tun?
Wo kann ich mehr erfahren?
auseinander zu setzen.
Herr Dr. Hannes Klampfl-Pernold, Präsidiumsmitglied im Landesverband der Elternvereins hatte bereits für die Präsenzveranstaltung am 10. Mai 2023 wertvolle Informationen zusammengetragen und auch die PPP für diese Nachlese zur Verfügung gestellt:
Auf vielfachen Wunsch fand am 12.12. 2023 eine "Wiederholung" via ZOOM statt. >> Folien zum Vortrag
Nutzung digitaler Geräte Tipps für Eltern und Erziehungsberechtigte BMBWF Jänner 2024 >> Folder
vorherige termine:
10.05.2023
28.09.2022
05.04.2022
05.10.2021
28.04.2021
13.10.2020
Bitte weitersagen und mitmachen: Brain Health School Challenge 2023/24
Ein gesundes Gehirn macht ein gesundes Leben möglich und ein gesundes Leben macht Spaß. Deswegen hat die Europäischen Akademie für Neurologie eine Gesundheitsinitiative gestartet, die Schülerinnen und Schülern und allen anderen Menschen helfen soll, auf die Gesundheit des Gehirns zu achten: die Brain Health Mission.
Als Motivation für die Beschäftigung mit dem Thema ist ein Wettbewerb ausgeschrieben: Plakat, Song, Video, Lied, Tanz ein, Geschichte, Gedicht, Comic ... alles ist erlaubt, wenn eine klare Idee gezeigt wird, wie junge Menschen überzeugt werden können, auf das Gehirn aufzupassen und Vorsorge zu treffen, dass das Gehirn gesund bleibt.
Einsendeschluss: 12. Feber 2024 Einsendungen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unter www.BrainHealthMission.org/SchoolChallenge wird es ein Onlinevoting geben. (Link wird erst im Februar freigegeben) Aus den meistgewählten Projekten wird eine Jury die Siegerprojekte wählen und spätestens am 29. Feber 2024 wisst Ihr, ob Ihr gewonnen habt und zur Verleihung der Preise eingeladen werdet.
Bewerbungsgespräche in Echtzeit üben, sich ein Praktikum oder auch einen Job sichern:
Im Vorfeld ein online Vortrag für die Schüler:innen und das Bewerbungshandbuch „how to pitch".
Die 23. Lange Nacht der Bewerbung geht am 27.11.2023 wieder über die Bühne und wir freuen uns, wenn auch Ihre Schüler:innen dabei sind!
Anmeldeprozess - abgelaufen
Anmeldung von 05.-15.11.2023 unter www.langenachtderbewerbung.com
bis zu 7 Unternehmen auswählen und Wunschposition anführen
Auf Zusage zwischen dem 16. und 17.11. warten (dann erhaltest du auch deine fixen Gesprächstermine)
Du bist auf der Suche nach einem Job oder einem Fachpraktikum?
Dann haben wir da was für dich!
Sichere dir einen der 300 Event-Plätze.
LANGE NACHT DER BEWERBUNG AM 27.11.2023
IN DER WKO STEIERMARK IN GRAZ
Mit den 60 besten Unternehmen der Steiermark
Ablauf Lange Nacht der Bewerbung am 27.11.2023 in der WKO Steiermark
Anleitung How to pitch und "anders bewerben" Video-Vortrag (im Vorfeld zur Vorbereitung)
ab 14.00h Live-Workshop mit Karriere-Expertin Doria Pfob
ab 15.00h Einzelcoachings und CV Check
16.30h Feierliche Eröffnung
17.00 – 22.48h mehrere Bewerbungsgespräche mit fixen Terminen, spannende Expert:innentipps, Pop Up Expert:innen und Gewinnspiele
22.00h feierliche Verabschiedung und Gewinnziehung
Herzliche Grüße,
EVA KÖCHEL
Assistentin Lange Nacht der Bewerbung
Kinderschutzkonzept konkret!
Auf dem Weg zum Schutzkonzept
Die Wahrung der Kinderrechte und der Kinderwürde sowie der Schutz des Kindes vor Grenzverletzungen sollten elementarer Auftrag vonBildungs- und Betreuungseinrichtungen sein.
Mit Novellierung des KBBG sowie des SchUG besteht ab Herbst die Verpflichtung, ein solches Schutzkonzept zu erstellen bzw. zu implementieren. Dadurch bietet sich auch eine Chance für gewaltfreie und demokratische Pädagogik.
Das Ziel: eine „Ermutigung zum aufrechten Gang“ und Kinder auf ihrem Weg zum selbstbestimmten und mitfühlenden Menschsein zu begleiten.
In diesem Seminar erörtern wir gemeinsam, auf Basis welchen Menschenbildes wir handeln sollten und welche Teilbereiche für das Erstellen und Gelingen eines solchen Kinderschutzkonzeptes notwendig sind.
Inhalte:
• Klärung: Macht, Grenzverletzung, Übergriff, Gewalt
• Risiko- und Potentialanalyse – Verhaltenskodexe – Selbstverpflichtungserklärung
• Interne/ externe bzw. strukturelle Verantwortlichkeiten
• Aufbau eines Kinderschutzkonzeptes
Referentin: Sabine Felgitsch, MSc
Dipl. Psychosoziale Beraterin & Supervisorin, Individualpsychologisch-pädagogische Beraterin, Erwachsenenbildnerin, Autorin; Erziehungs-, Familien- und Lernberatung, Schwerpunkte: Elementare Bildung, Frühe Kindheit, Tiefenpsychologische Pädagogik, Stressmanagement und Resilienz; Kinderschutz, Kinderwürde und Kinderrechte
Schulpartnerschaft konkret
Demokratiepolitiische Bildung muss auch in der Schule stattfinden. Wie Erwachsene mit demokratischen Spielregeln der Schule umgehen, hat wesentlichen Einfluss auf die Schülerinnen und Schüler.
Um kompetente PartnerInnen im schulischen Mitwirkungsbereich sein zu können, braucht es auch die Kenntnis der Spielregeln.
Am 22.09.2023 fand die Informationsveranstaltung in Präsenz und via Zoom statt.
Schulpartnerschaft - Regeln für die Beteiligten
Der Verein - Statuten, Organe, Rechte,..
siehe auch: Elternbrief Dez.2022 Schulpartnerschaft, ein Lehrstück für demokratiepolitische Bildung - Unterschiede: Schulforum - Elternverein
Messe für Bildung & Beruf Südoststeiermark
Informationsblatt für Eltern
Im Rahmen dieser Messe werden wieder kostenlose Workshops für Eltern von Jugendlichen, die vor der Entscheidung Schule oder Lehrausbildung stehen, an.
Neu: Online-Elternabend unter dem Motto „Nach vorne führen viele Wege“. Mittwoch 4. Oktober 18:30 Uhr - Zum Einsteigen siehe QR-Code auf dem Informationsblatt für Eltern
Auf der Messe selbst heißt es dann „Meinen Talenten auf der Spur“ – bei diesem interaktiven Workshop entdecken Eltern zusammen mit ihren Kindern deren Stärken und Interessen.
Arena Feldbach: Donnerstag 5. Oktober 2023: 8 – 13 Uhr & 14 – 19 Uhr, UND Freitag, 6. Oktober 2023: 8 – 13 Uhr
Zehnerhaus Bad Radkersburg (Congresszentrum): Donnerstag 16. November 2023: 10 – 18 Uhr
Allgemeine Informationen zu BBO > Themen
Erlebnistag „Volltreffer Lehre – Lehrberufe zum Anfassen“
Freitag, 24. November 2023
von 9:00 – 13:00 Uhr (für Schulen) und von 14:00 – 20:00 Uhr (Open House)
ORTE:
Volkshaus Frohnleiten Plakat Frohnleiten
Veranstaltungshalle Lieboch Plakat Lieboch
Information zu Erlebnistag Lehre_Plakat
Der Erlebnistag „Volltreffer Lehre – Lehrberufe zum Anfassen“ möchte jungen Menschen, die vor einem Übertritt von Schule ins Berufsleben stehen, sowie Erziehungsverantwortlichen und Interessierten, das Ausbildungsmodell „Lehre" durch einen direkten Kontakt mit Anbietern von Lehrstellen in regionalen Betrieben, möglichst praxisnah und aktiv erlebbar, näherbringen.
Der Erlebnistag „Volltreffer Lehre – Lehrberufe zum Anfassen“ versteht sich als Ergänzung zu den schon bekannten Bildungs- und Berufsorientierungsmessen und als ein Baustein eines ganzheitlichen Angebotes im Bereich Bildung- und Berufsorientierung in der Region Steirischer Zentralraum.
Niederschwelliges Kennenlernen von Lehrberufen und Ausprobieren stehen im Vordergrund des Erlebnistages.
„Echte“ Materialien, Werkzeuge sowie Werkstücke zum Angreifen sollen die präsentierten Berufe und Betriebe „erlebbar“ und „begreifbar“ machen und zum Ausprobieren, Kennenlernen und Reinschnuppern einladen. Abgerundet wird das Programm durch Beratungsangebote zum Thema Lehre und Begleitmaterialien für Eltern, Betriebe und Schulen.
Interesse geweckt? Mehr zum Erlebnistag „Volltreffer Lehre – Lehrberufe zum Anfassen“ >> hier
Der Erlebnistag „Volltreffer Lehre – Lehrberufe zum Anfassen“ wird vom Verein SOFA im Auftrag des Regionalmanagement Steirischer Zentralraum umgesetzt.
Für Betrieb oder Schule
Anmeldung: Sofa Soziale Dienste GmbH / Tel.: 0664 822 41 09 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">
Für Schulen:
Die Veranstaltung wurde per Verordnung der Bildungsdirektion Stmk. GZ.: IVVe2/1569-2023 für "die teilnehmenden Schüler/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt."
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
siehe auch: Duale Ausbildung
Smarter Schutz für Kinder und ihr Smartphone 10.05.2023 - Nachlese
Am 10. Mai 2023 um 18 Uhr trafen sich Eltern im Karmeliterhof um sich mit Fragen wie:
Wofür verwendet mein Kind sein Smartphone?
Warum sollte ich mich als Elternteil dafür interessieren?
Was bieten technische Möglichkeiten?
Was kann ich als Elternteil noch tun?
Wo kann ich mehr erfahren?
auseinander zu setzen.
Herr Dr. Hannes Klampfl-Pernold, Präsidiumsmitglied im Landesverband der Elternvereins Hatte wertvolle Informationen zusammengetragen und auch die PPP für diese Nachlese zur Verfügung gestellt: >> Folien zum Vortrag
Die Young-Science-Initiative „Akademie im Klassenzimmer“
Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) bringt seit 2019 Schule und Wissenschaft zusammen.
Die ÖAW übernimmt dabei die Organisation und Abwicklung - für die Schulen entsteht kein Kostenaufwand.
Mit Vorträgen hochkarätiger Forscher:innen direkt an der Schule weckt die Akademie Interesse an wissenschaftlichen Themen und vermittelt faszinierende Einblicke in die Forschung.
Zielgruppe:
Schulklassen aller Schultypen aus ganz Österreich
Weitere Details >>> hier
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