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In der Parlamentarischen Anfrage 12143/AB 1 von 3 vom 30.11.2022, Geschäftszahl: 2022-0.704.284, äußerte sich Herr BM Dr. Martin Polaschek zur unabhängigen Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung externer Angebote (Sexualpädagogik):

Im Dezember 2022 wird eine unabhängige Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung externer Angebote (Sexualpädagogik) den Betrieb aufnehmen, um Pädagoginnen und Pädagogen bei der Auswahl schulexterner Angebote zu unterstützen. Externe Anbieter können sodann über eine webbasierte Datenbank ihre Anträge bei der Geschäftsstelle einreichen.

Die fachliche Qualität der Tätigkeit der Geschäftsstelle wird durch ein Board sichergestellt, das aus fünf wissenschaftlichen ausgewiesenen Personen besteht, die über Expertise in den Bereichen Bildung, Fachdidaktik, Gesundheit, Qualitätsmanagement und Sexualpädagogik verfügen. Von den vier durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu bestellenden Mitgliedern werden eine Person auf Vorschlag des für Familienfragen zuständigen Mitglieds der Bundesregierung und eine Person auf Vorschlag des für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglieds der Bundesregierung bestellt. Diese vier Personen wählen das fünfte Mitglied aus.

Das Board legt das Verfahren für die externe Qualitätssicherung sowie die Vorgangsweise zur Unterstützung von Bildungsdirektionen und Schulen konkret fest.
Schulexterne Angebote im Themenfeld Sexualpädagogik haben fachlich und didaktisch internationalen wissenschaftlichen Standards auf dem Gebiet sowie den Bestimmungen des Lehrplans zu entsprechen. Weiters sind die Grundrechte von Schülerinnen und Schülern sowie das elterliche Erziehungsrecht zu achten. Auch ist dem für staatlichen schulischen Unterricht grundrechtlich normierten Neutralitätsgebot, Pluralitätsgebot, Diskriminierungsverbot, Indoktrinationsverbot und Herabsetzungsverbot zu entsprechen.

Bisher sind für die Erstellung der Webapplikation Kosten in der Höhe von EUR 44.292,00 entstanden. Für den Betrieb der Geschäftsstelle werden bis 31. August 2024 rund EUR 90.000,00 anberaumt.

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