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neues Testprodukt, Genesene und Testung, Corona-Testpass, Ninja-Pass, Holyday-Ninja-Pass         aktualisiert:29.03.2022

29.03.22: ACHTUNG: ab 19. April 2022 kein Ninja-Pass mehr >>> Änderung  der Teststrategie  

Für den Ninjapass sind nur drei Aufkleber pro Woche vorgesehen. Zusätzliche Testungen (zB wenn aufgrund eines positiven Falles in der Klasse jeden Tag ein Antigentest durchgeführt wird) dienen der eigenen Sicherheit, bleiben im Pass aber unberücksichtigt, weil sie auf die interne und externe Geltung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefährdung keine Auswirkung haben.

Testrhythmus mit 2 PCR-Testungen pro Woche in jedem Bundesland ab der KW 7

Die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich testen am Montag und am Mittwoch PCR: 

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
PCR und AG   PCR    
AG PCR, AG PCR PCR PCR

  

Die Steiermark testet am Dienstag und am Donnerstag PCR:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
AG PCR   PCR  
AG AG PCR PCR PCR

In den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wird nach den Semesterferien im gleichen Rhythmus wie vor den Semesterferien getestet.

 


Testrhythmus mit 2 PCR-Testungen pro Woche in jedem Bundesland in der KW 6 :

Die Bundesländer Burgenland und Oberösterreich testen am Montag und am Mittwoch PCR:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
PCR und AG   PCR    
AG PCR, AG PCR PCR PCR

  

Die Bundesländer Kärnten, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Tirol testen am Dienstag und am Donnerstag PCR:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
AG PCR   PCR  
AG AG PCR PCR PCR

Regulärer Testrhythmus ab Kalenderwoche 3 (Montag, 17. Jänner):

Alle Bundesländer testen zweimal wöchentlich PCR   - ACHTUNG: Abweichungen möglich

Die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Burgenland testen Montag und Mittwoch PCR:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
PCR und AG   PCR    
AG PCR/AG PCR PCR PCR

  

Die Bundesländer Kärnten, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Tirol testen Dienstag und Donnerstag PCR:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
AG PCR   PCR  
AG AG PCR PCR PCR

Lieferungen in der KW 2


neues Testprodukt

Ds BMBWF informiert: >> aktualisiert: Probleme mit ....

Warum werden wir ab Jänner mit einem anderen Testprodukt testen?
Grundsätzlich sind wir selbstverständlich bestrebt, alles, was an den Schulen gut etabliert ist und funktioniert in der aktuell anstrengenden Zeit nicht zu ändern. Das BMBWF bezieht alle für das Testen notwendigen Produkte natürlich über jene Unternehmen, die in der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) als die dafür bestgeeigneten gelistet bzw. auch gereiht sind/waren. Aufgrund eines notwendigen „erneuten Aufrufs zum Wettbewerb" hat nun die Bietergemeinschaft Procomcure/Tauernklinikum von der BBG den Zuschlag zur Durchführung der PCR-Tests an Schulen erhalten.

Was bedeutet das für den gesamten Durchführungsprozess der PCR-Tests an Schulen?
Der Ablauf der Anlieferung Testkits/Abholung der Proben und auch der gesamten Ergebnisrückmeldung durch die Labore an Sie bleibt von dem Wechsel der Unternehmen unberührt. Anstelle der QR-Codesticker werden künftig Barcode-Sticker auf die Probenröhrchen geklebt, weil nur diese von den neuen Laboren automatisiert eingelesen werden können.
Wichtig für die Abholung der Proben: Die Proben müssen nach wie vor BIS 8.30 Uhr zur Abholung bereitgestellt werden. Bitte schildern Sie für den Logistiker auch nach den Weihnachtsferien wieder deutlich die Abholstation in Ihrer Schule aus. Die Vorlagen sind unter www.bmbwf.gv.at/allesspuelt  zur Verfügung gestellt.

Infomaterial zu den neuen PCR-Testkits

Eine einfache, visualisierte Anleitung sowie ein Erklärvideo finden Sie wie gewohnt unter www.bmbwf.gv.at/allesspuelt 


 Frisch genesenen Personen sind nur mehr für 60 (statt 90) Tage von der Testpflicht ausgenommen.  siehe § 36 Abs. 3   BGBl. II Nr. 7/2022

"Wenn das Datum des seinerzeit positiven PCR-Tests nicht mehr eruierbar ist, kann auch die Datierung des Absonderungsbescheids zur Bestimmung der Frist herangezogen werden.

28.03.2022   Erlass der BD Steiermark Geschäftszahl: IVMi1/664-2022  

I. Testungen

Aus heutiger Sicht sollen die Testungen nach Ostern für zumindest zwei Wochen, in gewohnter Weise, fortgesetzt werden; danach ist eine Reduzierung der Testungen angedacht. Das BMBWF wird uns rechtzeitig darüber informieren, wie der Testrhythmus aussehen wird ...

Außerdem ergeht folgende Information/Klarstellung:

In den ersten 60 Tagen nach einer COVID-19- Infektion (Stichtag = Datum auf dem Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis) sollen weder Antigen-, noch PCR-Tests durchgeführt werden.

 

aus Erlass der BD Stmk. Geschäftszahl: IVMi1/633-2021 vom 12.01.2022 - "abgelöst" durch Erlass vom 28.03.2022 -siehe oben!

< Aufgrund einer Bitte des Gesundheitsministeriums sollen aber auch frisch genesene Personen, die temporär nicht der Testpflicht unterliegen, freiwillig an den Schultestungen teilnehmen dürfen. Derzeit werden alle positiven PCR-Tests in den Labors nachgeprüft, um die Ausbreitung der Omikron-Variante (oder anderer Stämme) besser im Blick zu haben.

Es ist nicht erforderlich, diese Schüler/innen oder Lehrpersonen zur freiwilligen Testung zu ermutigen – wenn sie aber getestet werden wollen, darf dies nicht verwehrt werden.
Positive Schultests dieser freiwilligen Personengruppe sind aber nicht anders zu behandeln als alle anderen – die Daten sind dem Labor genauso zu melden, und die Gesundheitsbehörde entscheidet anhand des CT-Werts und der Infektiosität über eine erneute Absonderung oder einen Verbleib der betroffenen Person in der Schule.

Ein positiver Antigentest löst einen PCR-Test aus, dies kann aber in diesen speziellen Fällen ausnahmsweise auch der nächste reguläre PCR-Schultest sein, wenn keine Symptome vorliegen.">


 Für den Ninjapass sind nur drei Aufkleber pro Woche vorgesehen.   aktualisiert: 3.2.2022

siehe: Corona-Testpass als Testnachweis für alle Schülerinnen und Schüler

Zusätzliche Testungen (zB wenn aufgrund eines positiven Falles in der Klasse jeden Tag ein Antigentest durchgeführt wird) dienen der eigenen Sicherheit, bleiben im Pass aber unberücksichtigt, weil sie auf die interne und externe Geltung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefährdung keine Auswirkung haben.

Corona-Testpass gilt auch am Wochenende:

 siehe: ab 4. März 2022: COVID-19-Basismaßnahmenverordnung –COVID-19-BMV   < 23.März 2022:  1. Novelle zur COVID-19-BMV   BGBl. II Nr. 121/2022  >      Covid-19-BMV  i.d.g.F.

 § 2 Abs. 2  Als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne dieser Verordnung gilt ein:

Ziffer 7. Nachweis gemäß § 4 Z 1 der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (C-SchVO 2021/22), BGBl. II Nr. 374/2021, (Corona-Testpass) oder ein Nachweis, der die Anforderungen des § 5 Abs. 1a C-SchVO 2021/22 erfüllt, sofern es sich um Personen im schulpflichtigen Alter handelt, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Sofern die Testintervalle gemäß § 5 Abs. 1a C-SchVO 2021/22 eingehalten werden, gilt dies auch am sechsten und siebenten Tag nach der ersten Testung.

 Wichtige Info zu den neuen Corona-Testpässen:

Gemäß dem unterschiedlichen Start der Semesterferien in den Bundesländern haben wir den neuen Corona-Testpass in drei Varianten erstellen lassen. Leider sind bei der Konfektionierung der 1,5 Millionen Testpässe Fehler passiert: Einige Testpässe wurden leider in falsche Bundesländer zugestellt und es besteht die Möglichkeit, dass in Ihren neuen Testpässen die Woche der Semesterferien falsch angeführt ist. Sollten Sie von dem Fehler betroffen sein, so bitten wir Sie, das Datum dieser Woche händisch auszubessern.

Gültigkeit Ninja-Pass - auch am Wochenende 


 bzw. 2G-Nachweis gleichgestellt auch in den Weihnachts- Semesterferien (schulfreien Zeit)  Noch bis 19. April 2022 in Kraft.

D.h.: In schulfreien Zeiten gilt dies für Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, sinngemäß, sofern dem § 19 Abs. 1 CSchVO 2021/22 gleichartige Tests und Testintervalle nachgewiesen werden können.

 ninja pass

 

 sieheHolyday- Ninja-Pass


Information zu den Testarten- BMSGPK 4.1.2022

 FAQ 

 

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