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Unfallversicherung für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr

Info entnommen der Seite der AUVA 

Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind Kindergartenkinder versichert, wenn

sie nach Landesgesetzgebung zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtet sind und die Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 16 Stunden besuchen.

Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem das jeweilige Unterrichtsjahr im Sinne des Schulzeitgesetzes beginnt - auch wenn das Kind schon vorher diesen Kindergarten besucht hat.

Die Definition der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wird durch die jeweiligen Landesgesetze näher ausgeführt.

Versicherungsschutz

Als Arbeitsunfälle gelten für die definierten Kindergartenkinder Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung ereignen.

weitere Infos der AUVA >>> hier: 

 

Geltungsbereich der Inhalte

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