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pdfALLES SPÜLT - PCR-Tests an Schulen September 2021

Wie schon im Vorjahr müssen die Erziehungsberechtigten von Kindern unter 14 Jahren eine Einverständniserklärung unterzeichnen, andernfalls dürfen die Kinder nicht getestet werden. Über 14-Jährige können die Zustimmung selbst erteilen.

Bei Testpflicht ist das Testen an der Schule bzw. die Vorlage von entsprechenden negativen Ergebnissen anderer befugter Stellen Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.

Ausnahme:

Bei Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, bei denen trotz Ausschöpfung aller am Standort möglichen Maßnahmen (z.B. Testung durch Erziehungs-berechtigte an der Schule oder zu Hause, Einbindung von Assistenzpersonal) eine Testung oder die Vorlage eines Testzertifikates einer befugten externen Teststelle nicht möglich ist, entfällt nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung die Verpflichtung dafür.

In diesem Falle sind an der Schule geeignete Maßnahmen zu treffen, die die Ansteckungs-wahrscheinlichkeit der übrigen an der Schule befindlichen Personen minimieren.

MNS außer in der Klasse:

Außerhalb der Unterrichts- und Gruppenräume müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen und Verwaltungspersonal einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen.

Corona-Testpass

Die negativen Testergebnisse werden im Corona-Testpass dokumentiert, welcher auch für außerschulische Veranstaltungen (z.B. Sportverein) Gültigkeit hat.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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