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 Garantie:

Für die digitalen Endgeräte wird eine Garantiezeit von vier Jahren gewährleistet sein. Schadensfälle werden direkt zwischen Eigentümer/in (bei Schüler/innen-Geräten sind das die Erziehungsberechtigten) und Lieferanten der Geräte abgewickelt. Es wird weiters empfohlen, dass Erziehungsberechtigte eigenverantwortlich eine Versicherung abschließen.
(aus: Beantwortung im Auftrag von SektChefin Mag. Dr. Rauskala vom 14. Mai 2021) 

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