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Für die allgemeinbildenden Pflichtschulen heißt das,

dass die Landesregierung nicht mehr wie bisher “Klassen genehmigt”, da die Schulleitungen nach oben angeführten Kriterien die Klassenbildung autonom festlegen.

Für die Berechnung der Stundenkontingente werden, laut Auskunft, die fiktiven (bisher gesetzlichen) KlassenschülerInnenhöchstzahlen hinterlegt werden, damit die Stundenkontingente im bisherigen Ausmaß berechnet und zugeteilt werden können.

Geltungsbereich der Inhalte

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