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Wegen großer „Qualitätsunterschiede“ beim Fernbetrieb bzw. Unterricht light, was nach Änderung der Diktion „Fernlehre/Distance Learning“ hieß, sowie auch bei der Betreuung wurden vom BMBWF am 26. März 2020 Leitlinien erlassen.

Leitlinien für die Fernlehre/das Distance Learning

• Es werden keine neuen Lehrinhalte vermittelt!
• Die Schulleitungen organisieren bei Bedarf ein Übergabe-/Ablagesystem im Eingangsbereich, das die Abholung von Aufträgen und die Abgabe von Aufgaben für mehrere Tage ermöglicht.
• Die Lehrer/innen stellen jedenfalls Arbeitsmaterialien für ihre Schüler/innen bereit;
• dabei stellen sie sicher, dass diese in Anspruch und Umfang angemessen sind.
• Sie nutzen vorhandene und bekannte E-Learning-Systeme, wenn die technischen Ausrüstungen vorhanden sind (Unterstützung aus dem e-buddy System)
• und geben zuverlässig zeitnahes Feedback über die bereits erledigten bzw. abgegebenen Arbeiten.
• Die Klassenvorstände bzw. Klassenlehrer/innen halten die Kommunikation mit Erziehungsberechtigten bzw. den Schülerinnen und Schülern aufrecht.
• Dabei ist besonders auf leistungsschwächere Schüler/innen Rücksicht zu nehmen und diesen vermehrt individuelle Betreuung zukommen zu lassen.

Geltungsbereich der Inhalte

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