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Vorankündigung, Anwesenheit einer Vertrauensperson

Die Untersuchung ist einige Tage vor dem geplanten Untersuchungstermin den Eltern (Erziehungsberechtigten) und den Schülerinnen und Schülern seitens der Schule anzukündigen.

Seitens der Schule soll grundsätzlich die Möglichkeit gegeben sein, dass eine Vertrauensperson (zB ein Elternteil, Schulfreund/in) wenn gewünscht bei der Untersuchung anwesend sein kann.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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