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Die Volksschule kann nicht Kindergarten sein - Vorschule in Form von Vorschulklassen als Angebot notwendig
Fast unglaublich, wie „salonfähig“ Vorgangsweisen werden können, obwohl sie nicht dem Gesetz entsprechen.

Sechsjährige, die auf Grund ihrer Entwicklung wie Kindergatenkinder sind, werden wie schulreife Kinder in den Schulbetrieb gezwungen. Der kritisierte Selektionsmechanismus in Salzburg, wo wie es das Gesetz vorschreibt- die Schulreife vor Schuleintritt festgestellt wird und es noch Vorschulklassen gibt, tritt in der Steiermark erst nach dem Scheitern der Kinder ein. Statt mit einem ihrer Entwicklung entsprechendem Beginn auch Erfolgserlebnisse haben zu können, müssen diese Kinder erst zahllose Misserfolge einstecken, um dann nach Monaten „zurückgestuft“ zu werden. „Wechsel in die nächstniedrigere Schulstufe“ nennt sich das im „Schulsprech“. Oder aber Eltern werden am Ende es erfolglosen ersten Schuljahres dazu angehalten, eine freiwillige Wiederholung des Schuljahres zu beantragen. Für Kinder stellt sich das wie ein Scheitern dar.

Steirische Eltern, die jene Unzulänglichkeiten erkannt haben, reagieren auf diesen Missstand, indem sie ihre nicht schulreifen Kinder für ein Jahr im häuslichen Unterricht behalten. So hoffen sie, ihren Kindern einen passgenaueren Schulstart zu ermöglichen.
Wie Statistiken zeigen ist der "Salzburger Weg" insgesamt besser. Denn dort brauchen für den Abschluss der 4. Schulstufe weniger Kinder 5 Jahre als in der Steiermark.
Es ist gut, dass durch Maßnahmen des Bildungsministeriums dem Verweigern von Schulreifefeststellungen ein Riegel vorgeschoben wird.

Sich mit „Aushungern“ von Einrichtungen "profilieren" zu wollen, geht meist auf Kosten der Kinder. Davon können leider auch Eltern berichten, deren Kinder Beeinträchtigungen haben, für die ein sonderpädagogischer Förderbedarf zweckmäßig erscheint.
Derartige Vorgangsweisen führ(t)en nicht nur zur Eliminierung der Vorschulklassen sondern auch zur Minimierung von Klassen an Sonderschulen: die entsprechenden Überprüfungen werden erst nach dem Schuleintritt angesiedelt. Erst beobachten –so die Rechtfertigung.
Kinder verlieren dadurch nicht nur wertvolle Schulwochen, sondern erleben sich als schlechte Schülerinnen und Schüler. Statt mit dem entwicklungsbedingt richtigen Status und somit richtigen Setting zu beginnen und gegebenenfalls in die höhere Stufe zu wechseln oder den Förderbedarf abzulegen, müssen sie ihr Versagen deutlich machen um die passenden Ressourcen zu bekommen.
Die Vorschulklasse war in der Steiermark von den Eltern sehr geschätzt, ihre Rückkehr wird von den Betroffenen daher kaum gefürchtet werden.

Ilse Schmid

siehe:

EB Mai 2019  schulische Vorkehrungen für passgenauen Schulstart    >>>  Schulreife Körperliche und geistige Verfasstheit - Aspekt 2 

Archiv 2019: Einschulungsscreening - Pilotprojekt

EB Dez. 2017 Schülereinschreibung

Archiv 2017    Feststellung der Schulreife

EB Dez. 2015 Vorschulklassen

EB Dez. 2015 Schulpflichtig aber Kindergarten

ad sonderpädagogischer Förderbedarf (spF) siehe:

EB Mai 2019: spF möglichst frühzeitig

 

 

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