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Grundsätzlich besteht Präsenzpflicht! 

Ausnahmen:

1. Risikogruppen mit Erlaubnis zum Fernbleiben

• Schüler/innen, die bzw. deren Erziehungsberechtigte einer Risikogruppe angehören oder die sich im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, können auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erhalten.

Voraussetzung für die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht

ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens, welches die folgenden Informationen enthalten muss:

o ausstellende/r Ärztin/Arzt,
o Ort und Datum der Ausstellung,
o die Person, auf welche sich das Attest bezieht,
o die Begründung für die ärztliche Entscheidung.

Die Schulleitung muss Atteste zurückweisen, die nicht diese Informationen enthalten
Im Bedarfsfall kann die Schulleitung eine Landesschulärztin/einen Landesschularzt bzw. den Schularzt/die Schulärztin des Standortes zur Beratung beiziehen.

2. Quarantäne 

Zu beachten: Für beide Gruppen gilt: Unterrichtsinhalte sind selbständig zu erarbeiten. Es gelten dieselben Regelungen wie im Krankheitsfall. 

Geltungsbereich der Inhalte

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