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Aufnahme in eine andere Schulart

Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine und Fristen bleiben aufrecht.  siehe Service 

• Eignungsprüfungen, die zur Aufnahme in bestimmte Schulen vorgesehen sind (z. B. Schulen mit Sport- oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden unter Berücksichtigung folgender Punkte statt:

− Sie sind zeitlich zu strecken und einzeln bzw. in kleinen Gruppen abzuhalten.

− Es gilt grundsätzlich die Verpflichtung, einen MNS zu tragen. Davon kann kurzfristig abgegangen werden, wenn dies für das Aufnahmeverfahren erforderlich ist (z.B. beim Vorspiel mit einem Blasinstrument)

− Die Gruppengröße hat sich an den räumlichen Gegebenheiten zu orientieren d.h. entsprechende Abstände zwischen den Schüler/inne/n sind einzuhalten:

• beim Singen und Musizieren ist ein erhöhter Sicherheitsabstand von zwei Metern,

• in Bewegung Sport ist ein Sicherheitsabstand von einem Meter anzustreben.

− Die Gruppen sollten nach Möglichkeit homogen gestaltet werden, d.h. es sollten die Schüler/innen jeweils einer „Zubringerschule“ in einem oder mehreren Testblöcken zusammengefasst werden.

 Für Eignungsprüfungen für Sportschwerpunktschulen gilt darüber hinaus, dass

− die Schüler/innen, die die Eignungsprüfung absolvierenin der Turnhalle vom Tragen einer Maske (MNS oder FFP2-Maske) befreit sind.

− die Turnsaalkapazitäten bis in den späten Nachmittag hinein zu nutzen sind, um die Bildung von möglichst kleinen Gruppen zu ermöglichen.

− MNS- oder FFP2-Maskenpflicht für Prüfer/innen und Helfer/innen besteht.

− keine Begleitpersonen der Schüler/innen bei den Prüfungen anwesend sein dürfen.

• Auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen ist zu achten. Menschenansammlungen sind zu vermeiden.

Geltungsbereich der Inhalte

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