Deutschförderung - Standartisierte Ergänzungsskala

Vorweg:

SchUG § 3 Absatz 3

Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache im Sinne des Abs. 1 lit. b soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen.

Daher:

Für Kinder, die bereits in Österreich geboren sind oder zumindest schon einige Zeit vor Beginn ihrer Schulpflicht in Österreich gelebt haben, sollte ein Status als außerordentlicher Schüler nicht erforderlich sein.

Das Angebot an Settings, die das „Deutschlernen“ für Kinder vom Kleinkindalter an fördern, muss nicht nur ausgebaut werden, sondern es müssen auch die Eltern angehalten werden ihrer Verpflichtung (siehe oben) nachzukommen.

Die Anzahl der Kinder in Deutschförderklassen und -kursen könnte so auf jene beschränkt sein, die erst kurz vor oder während ihrer Schulpflicht aus einem nicht-deutschsprachigen Land nach Österreich kommen.

MIKA-O und MIKA-D (siehe auch Elternbrief Sep. 2024)   FAQ zu MIKA-D

Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht auf Grund unzureichender Sprachkenntnisse nicht folgen können, werden seit dem Schuljahr 2018/19 in eigenen Deutschförderklassen bzw. in unterrichtsparallelen Deutschförderkursen unterrichtet. Zur Feststellung ihrer Deutschkenntnisse muss der Test MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch) eingesetzt werden.

Wenn MIKA-D erfolgreich absolviert wird, wird davon ausgegangen, dass das Kind dem Unterricht folgen kann. Er ist somit Grundlage für das österreichische Deutschfördermodell.

In der wissenschaftlichen Evaluationsstudie (im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung,…) „Evaluation der Implementierung des Deutschfördermodells“ konnte der Test selbst jedoch nicht evaluiert werden.

Dem MIKA-D, auf Basis dessen über „Erfolg“ versus „Nicht-Erfolg“ in der Deutschförderung entschieden wird, kommt ohne Zweifel eine zentrale Rolle zu. Fast alle Lehrpersonen kennen ihn (den Evaluatorinnen ist er nicht zugänglich)“ aus: Abschlussbericht Okt.2022, Seite 26

Die Materialien von MIKA-D müssen streng unter Verschluss gehalten werden:

„Die Schulleitung sorgt dafür, dass MIKA-D ausschließlich zum Zweck der gesetzlich verpflichtenden Erhebungen eingesetzt wird und weder MIKA-D selbst noch einzelne Materialien (wie Wimmelbild) daraus anderweitig verwendet werden.“ (aus Anwendungsbestimmungen zu MIKA-D, erstellt vom bifie)

Doch strikte Vorgabe, nur das Testergebnis als einzige Basis für eine Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zuzulassen, erwies sich als unzureichend.

Wie dem RS 8/2025 zu entnehmen ist, erfolgte schließlich doch eine Evaluierung des Instruments MIKA-D: „Auf Grundlage einer wissenschaftlichen Evaluierung wird das Instrument MIKA-D weiterentwickelt und um die standardisierte Ergänzungsskala ergänzt.“


 Standardisierte Ergänzungsskala

So wurde im Jahr 2024 eine sogenannte Ergänzungsskala pilotiert, die im letzten Semester bereits generell zur Anwendung kommen durfte.

Die Ergänzungsskala unterstützt die treffsichere Feststellung der Kompetenzen einer Schülerin bzw. eines Schülers und ermöglicht einen raschen Wechsel des Förderformats bzw. des Status.

RS 8/2025 – BMB: vom 27. Februar 2025

  • Die standardisierte Ergänzungsskala ermöglicht es, dass die Beobachtungen von Lehrpersonen in Unterrichtssituationen unter bestimmten Umständen für das MIKA-D-Ergebnis berücksichtigt werden.
  • Die Anwendung der Ergänzungsskala liegt im fachlichen Ermessen der Lehrperson, wenn eine Schülerin/ein Schüler nachweislich über die überprüfte Kompetenz verfügt, diese jedoch bei der MIKA-D-Erhebung nicht zeigt.
  • Die Ergänzungsskala unterstützt die treffsichere Zuteilung einer Schülerin/eines Schülers zu einer Deutschfördermaßnahme bzw. zum ordentlichen Status.

Die Ergänzungsskala darf nicht im Rahmen der Aufnahme in die Schule angewandt werden.

„Die Lehrperson entscheidet fachlich, ob für eine Schülerin/einen Schüler die Ergänzungsskala in Frage kommt und auch tatsächlich eingesetzt wird. Es liegt in der Verantwortung der Schulleitung sicherzustellen, dass die standardisierte Ergänzungsskala im Rahmen von MIKA-D nur in begründeten Fällen angewendet wird und die befassten Lehrpersonen über die dafür erforderliche Einschulung verfügen.“*

Wichtig für die Kinder ist es, möglichst umfangreich mit den Lehrplaninhalten vertraut gemacht zu werden und ihnen auch die Möglichkeit zu geben, an Leistungsfeststellungen teilzunehmen.

„Die Teilnahme an Leistungsfeststellungen liefert wesentliche Informationen darüber, ob das Kind die erforderlichen Leistungen für die jeweilige Schulstufe voraussichtlich erbringen wird. Als Kompensationskriterium gilt somit: Wenn Sie anhand dieser Leistungsfeststellungen beurteilen können, dass das Kind dem Unterricht im ordentlichen Status folgen kann, kann dieses Kriterium die fehlenden Leistungen im Subtest Verbstellung oder in den anderen Subtests kompensieren.“*

*Aus: Begleitende Handreichung zur standardisierten Ergänzungsskala     link: Handreichung - Primarstufe      link: Handreichung -Sekundarstufe

Es ist wichtig, dass die Schüler und Schülerinnen rasch zu ausreichenden Deutschkenntnissen kommen, da ein Aufsteigen insbesondere an „Nahtstellen“ mit a.o. Status nicht erfolgt und da überdies nach Fristablauf (1 volles Schuljahr, in Ausnahmefällen 1 weiteres Sj) der a.o. Status und damit auch die intensivere Deutschförderung endet.

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