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Geldeinhebung:

☺Von Eltern dürfen Beiträge für Kochen, Werkstoffe für den praktischen Unterricht , zB Bastelbeitrag, etc. eingehoben werden.

Diese Beiträge dürfen höchstens kostendeckend sein. Über das Ausmaß sollte im Klassen- oder Schulforum (bzw. SGA) beraten werden.

Es sind genaue Aufzeichnungen über Höhe und Verwendung zu führen. Einsichtnahme durch die Eltern muss möglich sein. Rechnungen und Belege sind prüffähig aufzubewahren.

Pauschalierungen wie zB Kopierbeiträge sind gestattet, jedoch muss spätestens am Ende eines Berechnungszeitrums (Semester, Unterrichtsjahr) eine Abrechnung vorgelegt werden, zuviel Kassiertes ist rückzuerstatten, oder bei Einvernehmen für den nächsten Zeitraum gutzuschreiben.

Aber:
# Nicht auf die Eltern abgewälzt werden dürfen
Beiträge zur Erhaltung der Infrastruktur der Schule (Kosten für die Bereitstellung von Computern, eines Kopiergerätes, Reinigung, Heizung, Mobiliar, Miete für Garderobekästen,...).

# Nicht von den Eltern eingehoben werden dürfen
Beiträgen für Eintritte, für die Entlohnung von zusätzlichem Lehrpersonal (native speaker, Schwimm-, Skilehrer, etc.), wenn es sich um Pflichtunterricht (zB Bewegung und Sport, Englisch,...) handelt..

Freiwillige Beiträge müssen als solche ersichtlich sein! zB:

☺Jugendrotkreuzbeitrag

☺Mitgliedsbeitrag für Buchklub

☺Mitgliedsbeitrag für Elternverein

Geltungsbereich der Inhalte

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