Am Ende der Vierten ein Dreier

Die sogenannte "AHS-Reife" besitzt, wer die Aufnahmekriterien erfüllt.

§ 40 (1) SchOG regelt die Aufnahmsvoraussetzungen für die Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS).

Dass die vierte Stufe der Volksschule erfolgreich abgeschlossen sein muss, ist Grundvoraussetzung für jeden Wechsel in eine weiterführende Schule der Sekundarstufe 1, sofern es sich nicht um Kinder mit einem sonderpädagogischen Fürderbedarf handelt.

Für die Aufnahme in eine AHS werden zusätzlich Mindesterfordernisse für die beiden Gegenstände Mathematik sowie Deutsch,Lesen,Schreiben vorgeschrieben:

Die Beurteilung in Deutsch, Lesen, Schreiben sowie Mathematik für die vierte Schulstufe muss mit „Sehr gut“ oder „Gut“ erfolgt sein.

Ausnahme

"...die Beurteilung mit „Befriedigend“ in diesen Pflichtgegenständen steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Schulkonferenz der Volksschule feststellt, daß der Schüler auf Grund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird."

Aufnahmsbewerber, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, haben eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

 

BITTE beachten Sie: nachfolgende Informationen sind hinsichtlich Datum und Ort nicht aktuell, die grundsätzlichen Infos betreffend Ablauf sind analog.

 

Schriftliche Prüfung:

um 8:00 Uhr für Deutsch (gem. Erlass des LSR f. Stmk)

um 11:00 Uhr für Mathematik (gem. Erlass des LSR f. Stmk)

Mündliche Prüfung:

am Tag der schriftlichen Prüfungen oder

an dem der schriftlichen Prüfung folgenden Tag  

Prüfungsort

Für alle Grazer AHS-Langformen sowie für das BG Rein:

quasi "zentral" an von der Bildungsdirektion bestimmten (zwei) Schulen.

Für alle anderen AHS-Langformen

an der jeweiligen Schule


schriftliche Prüfungen

Deutsch: freier Aufsatz, Arbeitszeit  60 Minuten.

Mathematik: vier voneinander unabhängige Aufgaben, Arbeitszeit  60 Minuten.

Für die schriftliche Aufnahmsprüfung gibt es an allen Schulen die selben Aufgabenstellungen. (gem. Erlass des LSR f. Stmk)

mündliche Prüfungen

Deutsch: Arbeitszeit 15 bis 30 Minuten

die Prüfung umfasst:

a) dem Lesen eines zusammenhängenden Textes im Ausmaß von 20 bis 40 Druckzeilen,

b) dem (zusammenfassenden) Nacherzählen des Gelesenen

c) der Besprechung damit zusammenhängender Fragen zur Sprachlehre. 

Mathematik  Arbeitszeit hat 15 bis 30 Minuten

die Prüfung umfasst höchstens zwei eingekleidete Rechenaufgaben mit Nebenfragen.

Ziel:

Sie dient der Beurteilung der Fähigkeit des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin, den

Rechenweg aufzufinden, sowie dem Nachweis der Wendigkeit im Kopfrechnen. 

Für die mündlichen Aufnahmsprüfungen sind die Aufgabenstellungen von den Prüfer(inne)n der durchführenden Schule zusammenzustellen. (gem. Erlass des LSR f. Stmk) 

 

BITTE beachten Sie: nachfolgende Informationen sind hinsichtlich Datum und Ort nicht aktuell, die grundsätzlichen Infos betreffend Ablauf sind analog.

Aufnahmsprüfungen in die ersten Klassen der AHS im Schuljahr 2017/18 in Graz pdfhier

Aufnahmsprüfungen in die ersten Klassen der AHS im Schuljahr 2017/18 (alle außer Graz und Rein)  pdf hier

 siehe auch Aufnahmeverfahren

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