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Die Verpflichtung zur „Mitwirkung am Qualitätsmanagement“

und die Verantwortung (evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung) für das Qualitätsmanagement erfordert die Erstellung eines regionaler Bildungs- und Entwicklungsplan unter Einbeziehung des Fachbereichs Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik, der Schulpsychologie und der Personalsteuerung. Dem regionalen Bildungs- und Entwicklungsplan sind nachweislich zur Verfügung stehende Daten zu Grunde zu legen. (§ 7 SQM-VO)

Im Hinblick auf „die schularten- und standortbezogene Schulentwicklung“ sind periodische Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche zu führen. Die Bediensteten des Schulqualitäts-managements haben im Sinne der Beratung, Begleitung und Unterstützung mit den Schulleitungen und Schulcluster-Leitungen nachweislich schriftlich dokumentierte Vereinbarungen zu schließen und Maßnahmen zu vereinbaren.

siehe auch Archiv 2019: SQM Schulqualitätsmanagement - Aufgaben, Ziele, Kompetenzen 

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