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ad 1. Entwicklungsplan (EP)

Mindeststandards:

Entwicklungspläne…

• beziehen sich auf die SQA-Rahmenzielvorgabe des BMBWF

• orientieren sich an der EP-Vorlage des BMBWF (www.sqa.at)

• sind möglichst evidenzbasiert (durch Daten belegt)

• werden partizipativ erarbeitet

• werden von der Schulleiterin / dem Schulleiter verantwortet und entsprechend kommuniziert

Einbeziehung der Schulpartner/innen: Schüler/innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen in geeigneter Form in den Entwicklungsprozess einbezogen werden, wie beispielsweise durch die Präsentation der Entwicklungsvorhaben; die Information über Ergebnisse oder durch Evaluation mittels Feedback.

Schulentwicklungsplan (SEP)

Der Entwicklungsplan der Ebene Schule (SEP) folgt grundsätzlich einem 1-Jahres-Rhythmus. Er wird jeweils im Laufe des 2. Semesters für das folgende Schuljahr erarbeitet und ist spätestens nach Schulbeginn an den/die Schulqualitätsmanager /in zu übermitteln. Jeder Entwicklungsplan enthält zwei Themen, die sich ihrerseits in mehrere Sub-Themen aufgliedern können.

Thema 1: ist an die Rahmenzielvorgabe des BMBWF gebunden –siehe oben

Thema 2: ist von jeder Schule frei wählbar, steht in Bezug zur Rahmenzielvorgabe des BMBWF

Für beide Themen gilt die Leitfrage:

Welche Maßnahmen evidenzbasierter Schulentwicklung (Unterrichts-, Personal- & Organisationsentwicklung) müssen wir an unserem Standort setzen, um das gewählte Thema im Sinne der Rahmenzielvorgabe des BMBWF zu bearbeiten. Unabhängig von der Wahl des Entwicklungsthemas geht es also immer um eine pädagogische Perspektive:

Wie können Schülerinnen und Schüler bestmöglich beim Lernen begleitet werden, um ihren unterschiedlichen Ausgangslagen gerecht zu werden, ihre Potenziale zu erkennen und deren Entfaltung optimal zu unterstützen, damit sie positive Lernerfahrungen machen und ihre Lernergebnisse verbessern können?

Geltungsbereich der Inhalte

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