Durch das Bildungsreformgesetz 2017 wurden mit Wirksamkeit 31.8.2018 die sonderpädagogischen Zentren, zuletzt auch als Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik (ZIS) bezeichnet, abgeschafft.
Seit 1.9.2018 werden die sonderpädagogischen Fördermaßnahmen nicht mehr durch die Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik verwaltet, sondern durch die jeweiligen Bildungsdirektionen (bis 1.1.2019 noch Landesschulrat).
Gesetzliche Grundlagen des päd. Dienstes gemäß § 19 Abs. 3 BD-EG
(Quelle: Bildungsreform Steuerungserfordernisse auf Ebene der Schulaufsicht, BMBWF 2019)
Somit wurde in den Bildungsdirektionen ein neuer Fachbereich geschaffen: FIDS – Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
Aufgabe dieses Fachbereichs ist die Bereitstellung und Koordination der sonderpädagogischen Förderung und anderer Förderbereiche, einschließlich der Betreuung von für diese Schüler/innen zusätzlich eingesetzten Lehrpersonen.
Kernaufgabe:
Strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen für die Arbeit im Fachbereich:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Bildungsregionen unter der Führung der zuständigen Abteilungsleitung verankert.
Den Abteilungsleitungen in der Bildungsregion obliegt es auch, eine kontinuierliche Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Schulqualitätsmanagerinnen und -managern bzw. in weiterer Folge auch mit der Schulpsychologie zu etablieren. Ebenso gilt es, die im Fachstab der Leitung des pädagogischen Dienstes angesiedelte Diversitätskompetenz für den Aufbau von spezifischer Professionalität in den Bildungsregionen zu nutzen. (Quelle: https://www.schulautonomie.at )
Siehe Homepage der Bildungsdirektion Steiermark: FIDS