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Positives Testergebnis - und dann?

Mit dem 1. August 2022 wurde die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2, sofern diese absolut symptomfrei verläuft  aufgehobenn und durch eine grundsätzlich zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt.  COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung - COVID-19-VbV

Dies bedeutet eine durchgängige Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2 Maske beim Kontakt mit anderen Personen.

Regelungen für die einzelnen Schulstufen::

Volksschule:

Für Schüler/innen der Primarstufe, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt – egal ob sie Symptome zeigen oder nicht – ein generelles Betretungsverbot der Schule, da
davon ausgegangen wird, dass Kinder in diesem Alter eine Maske nicht während der gesamten Unterrichtsdauer korrekt tragen können.

Das Betretungsverbot gilt in der Primarstufe auch für externe Personen. Ausgenommen davon sind Begleitpersonen für Minderjährige.

AB Sekundarstufe 1

Für Schüler/innen ab der Sekundarstufe I, für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für externe Personen, die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 haben, jedoch symptomfrei und deshalb nicht krank gemeldet sind, gilt die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske

• im gesamten Schulgebäude sowie
• im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann.

An der Schule ist ein Raum für (Masken-)Pausen zur Verfügung zu stellen. Nur in diesem Raum darf die FFP2-Maske abgenommen werden.

Schülerinnen und Schülern kann das stundenweise Fernbleiben aus begründetem Anlass bzw. wichtigen Gründen genehmigt werden, wenn das Tragen der FFP2- Maske ansonsten unzumutbar lange ununterbrochen notwendig wäre.

Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

Treten Symptome auf (Husten, Heiserkeit etc.), so haben sie sich wie bisher krank zu melden, zu Hause zu bleiben und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Für Landesbedienstete können
abweichende Regelungen im jeweiligen Bundesland gelten.

Geltungsbereich der Inhalte

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