Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Lichte von Distance Learning und Schichtbetrieb
Fragen zur Leistungsfeststellung- und Beurteilung haben immer Saison. In Zeiten von "Schulschließungen" und Schichtbetrieb ergeben sich jedoch laufend neue Fragen, insbesondere weil die Sondersituation neuen Interpretationen Tür und Tor öffnet.
Der Leiter des pädagogischen Dienstes in der Bildungsdirektion Steiermark Herr HR Hermann Zoller war bereit, zu den drängensten Herausforderungen der pädagogischen Umsetzung von "Corona-bedingten" Abweichungen aus gewohnten Bahnen Informationen zu bieten und Wege zu gelingenden Leistungen und einer entsprechenden Beurteilung aufzuzeigen.
Im Rahmen einer gut besuchten Online- Veranstaltung am 16.03.2021 hatten die TeilnehmerInnen, vorwiegend aus der Elternschaft (Obleute, KlassenelternvertreterInnen sowie Mütter und Väter "ohne Funktion") auch Gelegenheit direkt "von höchster Stelle" Antworten auf ihre Fragen zu bekommen.
Rechtliche Grundlage sind das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) die Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO), sowie die COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2020/21). - Links zu den Rechtsvorschriften hier
Erläuterungen bzw. ausführliche Interpretationen finden sich in den Erlässen siehe hier
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