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NMS Leistungsbeurteilung

 An der NMS ist jedenfalls eine Schulnachricht bzw. ein Zeugnis mit Noten auszustellen wobei auch hier

                               + durch Beschluss des Klassen- oder Schulforums die  Variante "Note mit verbalem Zusatz" (§ 18 Abs.2, 2.Satz) festgelegt werden kann .

                               + keine diesbezüglichen Beschlussfassungen es gibt nur Noten

                       Es muss die fünfteilige Notenskala herangezogen werden (Abs. 2, 1.Satz)

siehe auch NMS Umsetzungspaket

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