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Kosten - Elternbeiträge

Der Schulerhalter (Gemeinde bei öffentlichen APS, Bund bei AHS und Praxisschulen, bzw. Private Schulträger bei Privatschulen) hat die Kosten für das Mittagessen und die Freizeitbetreuung zu tragen, wobei er hiefür Elternbeiträge einheben kann. Er entscheidet über die Höhe des Selbstkostenanteils für Verpflegung und Freizeit.

Ist der Schulerhalter die Gemeinde so ist die Höhe dieser Elternbeiträge je nach je nach Gemeinde und Situation sehr unterschiedlich. Viele Gemeinden haben sozial gestaffelte Tarife.

Bei nur tageweiser Anmeldung zum Besuch des Betreuungsteiles werden anteilige Kosten vorgeschrieben, wiederum je nach Gemeinde unterschiedlich.

Der Betreuungsbeitrag an vom Bund erhaltenen ganztägigen Schulformen beträgt monatlich EUR 88,-- und ist je Unterrichtsjahr zehnmal zu entrichten. Ermäßigungen können beantragt werden. Voraussetzung für die Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist, dass der Schüler/die Schülerin sozial bedürftig ist. Für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit sind maßgebend: Einkommen,Familienstand und Familiengröße des Schülers/der Schülerin und seiner/ihrer Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung

Bei nur tageweiser Anmeldung zum Besuch des Betreuungsteiles in ganztägigen Schulformen ermäßigt sich der Betreuungsbeitrag wie folgt:

Anmeldung für

1 Tag: 30% des festgesetzten Betrages
2 Tage: 40% des festgesetzten Betrages
3 Tage: 60% des festgesetzten Betrages
4 Tage: 80% des festgesetzten Betrages

 

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