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Die schulische Tagesbetreuung kann in zwei Formen eingerichtet werden:

1) verschränkte Abfolge von Unterricht- und Tagesbetreuung: Unterrichts-, Lern- und Freizeitstunden wechseln sich vom Schulbeginn am Morgen bis zum Schulende am Nachmittag ab. Es müssen alle SchülerInnen einer Klasse verpflichtend daran teilnehmen. Daher müssen Sie Ihr Kind für die gesamte Woche von Montag bis Freitag anmelden. Die Anmeldung gilt für das betreffende Unterrichtsjahr. Die verschränkte Abfolge kann aber nur dann eingerichtet werden, wenn 2/3 der Erziehungsberechtigten und 2/3 der LehrerInnen der Klasse zustimmen. Eine Abmeldung von der verschränkten Abfolge bedeutet den Wechsel der Schulklasse.

2) getrennte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil: Die angemeldeten SchülerInnen nehmen nach dem Vormittagsunterricht das Mittagessen ein. In der Steiermark können diese Gruppen ab zumindest 10 pro Wochentag angemeldeten SchülerInnen klassen-, schulstufen-, schul- und schulartenübergreifend geführt werden. Eltern können ihr Kind für die gesamte Woche von Montag bis Freitag oder nur an einzelnen Tagen in der Woche anmelden. 

siehe SchOG § 8d . Führung ganztägiger Schulformen

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