Die Tagesbetreuung (Der Betreuungsteil) schließt an den Unterricht an.
Die SchülerInnen dürfen für die Tagesbetreuung in klassen-, schulstufen-, schulübergreifenden und schulartenübergreifenden Gruppen zusammengefasst werden.
Die Tagesbetreuung darf von den SchülerInnen auch an einzelnen Nachmittagen der Woche in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich dürfen auch AHS-SchülerInnen die Tagesbetreuung an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen besuchen (jedoch nicht umgekehrt).