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Problem: Bezahlung und Dienstrecht

Eine Lehrperson müsste zwei Stunden anwesend sein, würde die Lernzeit mit "ILZ" bezeichnet, um gleich viel zu erhalten wie für eine Stunde mit der Bezeichnung "GLZ".

Wegen dieser als "halbwertig" empfundenen Bezahlung wollen viele Lehrpersonen keine ILZ übernehmen und sie dürfen dazu auch nicht gezwungen werden! Vergessen wird gerne, dass für eine GLZ mehr "Einsatz" zu erbringen wäre, nämlich Vorbereitung der Stunde um Kinder gezielt fördern zu können und Nachbereitung, um weitere Inhalt auf Erreichtes und noch Fehlendes anzustimmen.

NEU ab Sep. 2015: Der LSR verlangt je Kind eine Lerndokumentation. siehe GTS 2015 um so das Bewusstsein zu schärfen, dass GLZ mehr als 1 Stunde Tätigkeit erfordert und -was wir immer wieder einmahnen - dem gewünschten Effekt der Chancengerechtigkeit besser Rechnung zu tragen.

Wegen dieser "halbwertigen" Bezahlung wurde/wird an vielen Schulen kaum ILZ angeboten,
Es findet fast ausschließlich nur 1 Lern-Stunde pro Tag -gehalten von einer Lehrerin (Landeslehrer)- statt, weil nur 1 "voll" bezahlte Stunde (Lehrerwochenstunde) pro Tag und Gruppe zur Verfügung steht. Dass die "voll" bezahlte Stunde jedoch nicht zum "Aufgabe-Machen" vorgesehen ist, sondern zum Festigen und Üben des laut Betreuungsplan zugeschriebenen Gegenstandes (siehe GLZ) bleibt oft außer Acht.
"Aufgabe-Machen" gehört in die ILZ. Für 1 Lehrerwochenstunde müssen 2 ILZ-Stunden gehalten werden.

Die ILZ wird im Pflichtschulbereich grundsätzlich von einer Lehrerin bzw. einem Lehrer abgehalten, der in einem Dienstverhältnis zum Land steht (Landeslehrer), weil über den Stellenplan keine ErzieherInnen beschäftigt werden dürfen.

Im Lehrplan ist daher folgender Passus im Anschluss an die "autonome Gestaltungsmöglichkeit" angeführt.

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Das neue Dienstrecht hält nicht, was versprochen wurde - das Problem Lehrereinsatz für ILZ wurde verschärft!

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