Aufnahmeverfahren
15.1.2021 siehe auch News
4.1.Schülereinschreibung
Die Schülereinschreibungen finden ab 18. Jänner 2021 zeitlich gestaffelt statt.
Die Schulreifefeststellung ist bis spätestens vier Monate vor Ende des Unterrichtsjahres abzuschließen. Auch dabei gilt es, die strengen Hygienebestimmungen zu beachten.
4.2.Aufnahme in eine andere Schulart
Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine bleiben aufrecht.
Eignungsprüfungen, die zur Aufnahme in bestimmte Schulen vorgesehen sind (z. B. Schulen mit Sport oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden unter Einhaltung strenger Hygienebestimmungen ab 18. Jänner 2021 statt
21.12.2020:
4.1.Schülereinschreibung und Aufnahme in eine andere Schulart
Termine für Schuleinschreibungen an Volksschulen oder Aufnahmen in eine andere Schulart
(allfällige Eignungsprüfungen), die vor dem 18.Jänner 2021 angesetzt wurden,
können aufgrund des Lockdowns nicht stattfinden und müssen gegebenenfalls verschoben werden.
15.11.2020: Bitte beachten Sie die Änderungen auf Grund von Covid-19 Maßnahmen
16.11.2020 Beilage zum Erlass "Schulbetrieb ab 17. November 2020
Erläuterung der nun geltenden Regelungen. Diese betreffen die Bereiche:
1. Hygiene und Schulorganisation
2. Unterricht
3. Prüfungen und Leistungsbeurteilung
4. Aufnahmsverfahren
für die Aufnahme in
die 1. Stufe der NMS -ab 1.9.2020 gilt die Bezeichnung "Mittelschule",
die Polytechnsche Schule
die AHS-Unterstufe, BMS, BHS sowie weiters für die Aufnahme in die 5. Klasse der allgemein bildenden höheren Schule.
Rechtsgrundlage: Aufnahmsverfahrensverordnung * (*aktuelle Fassung im RIS)
Das österreichische Schulsystem / Bildungssytem graphisch-Deutsch weitere Sprachen hier
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Schule. Das konkrete Datum der Anmeldung innerhalb dieser Frist ist für die Aufnahme nicht entscheidend. Die Anmeldung an der Schule wird auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht von der Schule bestätigt (Schulstempel, Datum, Uhrzeit und Unterschrift). Bei Anmeldungen an mehreren Schulen gilt die nach Datum und Uhrzeit an der ersten Stelle angeführte Schule als Wunschschule. Nur diese ist berechtigt, Ihrem Kind einen Schulplatz vorläufig zuzuweisen.
Anmeldung (N)MS:
Bei Anmeldung in eine Neue Mittelschule ist zu beachten, dass es sich bei diesen Schulen um allgemeinbildende Pflichtschulen handelt; d.h. dass Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz in Ihrem Schulsprengel hat, während der Besuch einer "sprengelfremden" NMS nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.: zB Schwepunktschule (MusikNMS, SportNMS), Bewilligung des Schulbesuchs durch Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde;
Anmeldung in Privatschulen
Die Aufnahme erfolgt unmittelbar aufgrund eines privatrechtlichen Aufnahmevertrages. Informationen sind direkt bei der jeweiligen Privatschule einzuholen.
Elterninformation zum Anmeldeverfahren:
Elterninfoblatt Sek I für das Aufnahmeverfahren an öffentlichen Neuen Mittelschulen und allgemein bildenden höheren Schulen (Unterstufe) für das Schuljahr 21/22
Elterninfoblatt Sek II für das Aufnahmeverfahren an öffentlichen allgemein bildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für das Schuljahr 21/22
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