4.1.Schülereinschreibung
dies betrifft Kinder am Beginn ihrer Schullaufbahn siehe auch Schülereinschreibung VS -Pflichten der Eltern
Die Schülereinschreibung vor Eintritt in die 1. Klasse Volksschule besteht aus zwei Teilen:
Es gelten strenge Hygienebestimmungen.
Die Termine der Schülereinschreibung werden von den Bildungsdirektionen so verordnet, dass ein geordnetes Aufnahmsverfahren gewährleistet ist.
Schülereinschreibungsverordnung - Stmk
"§ 1 Fristen
(1) Die Frist für die Schülereinschreibung der schulpflichtig werdenden Kinder beginnt im Land Steiermark im Jänner mit dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien und endet spätestens mit dem Tag im März, der vier Monate vor Beginn der Hauptferien liegt. Sofern dieser Tag kein Schultag ist, endet die Frist mit dem vorangehenden letzten
Schultag.
(2) Der genaue Zeitpunkt ...
(3) Die Verlautbarung des genauen Zeitraumes der Schülereinschreibung hat jeweils in ortsüblicher Weise zu erfolgen."
siehe auch EB Dezember 2021
4.2.Aufnahme in eine andere Schulart
Aufnahmsverfahrensverordnung ist Rechtsgrundlage:
>> § 3: für die Aufnahme in die 1. Stufe
der Mittelschule (MS) (bis 1.9.2020 NMS) und der Allgemein bildenden höheren Schule
>> § 3a: für die Aufnahme in
die 1. Stufe von berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
die Polytechnsche Schule sowie
die 5. Klasse der Allgemein bildenden höheren Schule
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Schule. Das konkrete Datum der Anmeldung innerhalb dieser Frist ist für die Aufnahme nicht entscheidend. Die Anmeldung an der Schule wird auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht von der Schule bestätigt (Schulstempel, Datum, Uhrzeit und Unterschrift). Bei Anmeldungen an mehreren Schulen gilt die nach Datum und Uhrzeit an der ersten Stelle angeführte Schule als Wunschschule. Nur diese ist berechtigt, Ihrem Kind einen Schulplatz vorläufig zuzuweisen.
Anmeldung in 1. Stufe von
MS:
Aufnahmevoraussetzung >>> § 21 c SchOG
Bei Anmeldung in eine Mittelschule ist zu beachten, dass es sich bei diesen Schulen um allgemeinbildende Pflichtschulen handelt; d.h. dass Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz in Ihrem Schulsprengel hat (ausgenommen Privatschulen), während der Besuch einer "sprengelfremden" Schule nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist -siehe Sprengelschule.
AHS:
Bei der Anmeldung in eine AHS ist zu beachten, dass es
1. Aufnahmevoraussetzungen gibt, die allerdings erst durch das Jahreszeugnis nachzuweisen sind siehe SchOG § 40
2. nur bei entsprechender Verfügbarkeit eines Schulplatzes eine Aufnahme erfolgen kann. >> siehe Reihungskriterien (ausgen. Privatschule) >>> § 5
Anmeldung in Privatschulen
Die Aufnahme erfolgt unmittelbar aufgrund eines privatrechtlichen Aufnahmevertrages. Informationen sind direkt bei der jeweiligen Privatschule einzuholen
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