Aufnahme in Schulen

Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Schule. Beim Besuch einer öffentlichen Pflichtschule muss die Sprengelzugehörigkeit beachtet werden. Siehe "Sprengelschule"

Das konkrete Datum der Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist ist für die Anmeldung nicht entscheidend.

Für einen Start in die Volksschule am Beginn der Schulpflicht, gelten die Vorschriften für die Schülereinschreibung.

Weitere Schulbesuchhe nach der 4. Schulstufe oder nach der 8. Schulstufe werden in der Aufnahmsverfahrensverordnung geregelt. >Aufnahme in andere Schulart

 

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