BBO - Bildungs- und Berufsorientierung

Die Durchführung von Berufsorientierung ist für alle Schulen verpflichtend, mit unterschiedlichen Durchführungsrichtlinien. Berufsorientierung ist wie auch die Begabungs- und Begabtenförderung ein wichtiges Bildungsziel.

„Die österreichische Schule ... hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. ...“   SchOG § 2

Eltern müssen beraten werden:

In der 4. Schulstufe … und in der 8. Schulstufe, in der Mittelschule auch bereits in der 7. Schulstufe, sind die Erziehungsberechtigten gegen Ende des 1. Semesters oder am Beginn des 2. Semesters des Unterrichtsjahres über den nach den Interessen und Leistungen der Schülerin oder des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg mündlich zu informieren, wobei nach Möglichkeit die Schülerin oder der Schüler miteinzubeziehen ist. Die Erziehungsberechtigten sind von der Informationsmöglichkeit nachweislich in Kenntnis zu setzen. Sofern eine mündliche Information nicht möglich ist und eine Information dennoch geboten erscheint, kann diese schriftlich erfolgen.

Die Information hat an Schulen mit Klassenlehrersystem auf Grund einer Beratung der Schulkonferenz und an den übrigen Schulen auf Grund einer Beratung der Klassenkonferenz zu erfolgen. (SchUG § 19 Abs. 8)

 Im Schulorganisationsgesetz (SchOG) ist festgelegt, in welchen Schularten und wie Berufsorientierung in den Lehrplänen zu verankern ist

Für die Sekundarstufe 1 (Mittelschule und Unterstufe der AHS) ist Berufsorientierung (dzt.) in der 3. und 4. Klasse als verbindliche Übung vorzusehen.
In der Polytechnische Schule ist Berufsorientierung als Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ mit 3 Wochenstunden vorgesehen.
Schulautonome Regelungen sind möglich.

Die neuen Lehrplänen, die ab dem Schuljahr 2023/24 gelten sollen, enthalten im 4. Teil mit der Überschrift „„fächerübergreifende Themen“ bzw. „übergreifende Themen“ unter Punkt
1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

Das Unterrichtsministerium (damals: bmukk) hat mit dem Rundschreiben 17/2012 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erlassen.

 


Maßnahmenkatalog im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB)
RS 17/2012 auszugsweise:

Schulleiter/innen haben in Wahrnehmung Ihrer Gesamtverantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf ein koordiniertes Zusammenwirken aller Ansätze und Maßnahmen im Bereich IBOBB zu achten.
Für diesen Zweck ist ein standortbezogenes Umsetzungskonzept zu erstellen und den Schulpartnern zu kommunizieren.

Die Maßnahmen müssen auf mehreren Ebenen und auf verschiedene Arten ansetzen:

Im Unterricht der Pflichtgegenstände durch die Förderung von Grundkompetenzen für das Treffen von selbstverantwortlichen Bildungs- und Berufsentscheidungen. Das sind vor allem:
• Fähigkeit zur Selbstreflexion (insbesondere hinsichtlich der eigenen Interessen, Stärken/Schwächen und Wünsche)
• Fähigkeit, eigene Ziele definieren und verfolgen zu können
• Kenntnis von Methoden der Informationsrecherche und –Bewertung
• Entscheidungsfähigkeit (inklusive Fähigkeit zur Gestaltung von Entscheidungsprozessen und Umgang mit mehrdimensionalen, teils auch widersprüchlichen Entscheidungsgrundlagen).

In der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ Unabhängig von der jeweiligen Umsetzungsform (eigenes Fach, integrativ, projektorientiert) ist darauf zu achten, dass der Lehrplan sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht erfüllt wird.

Im Rahmen von Projekten und Realbegegnungen.

Durch Information und Beratung seitens der Schüler- bzw. Bildungsberater/innen.

Das Mit- und Zusammenwirken möglichst vieler Lehrer/innen ist erforderlich, ergänzt durch die Schülerberater/innen und allfällige externe Fachkräfte (z.B. Jugendcoaches).
Die Umsetzung muss den Prozesscharakter der Berufsorientierung berücksichtigen und hat den Anspruch, allen Schüler/innen in ihrer individuellen Situation gerecht zu werden.

Grundsätze für eine gelingende Koordination aller Maßnahmen und Personen wurden im RS_30/2017 festgehalten.
Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen
Für eine wirksame schulische Berufsorientierung ist die Einbeziehung von außerschulischen Einrichtungen unerlässlich: mit regionalen Bildungsanbietern, Unternehmen, Berufsinformationszentren des AMS, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer u. a.

Information der Schüler und Schülerinnen über Ablauf und Inhalte:
Informationen für Schüler/innen erfolgen im Ausmaß von jeweils mindestens einer Unterrichtsstunde, im Zusammenwirken mit den Klassenvorständen und weiteren Lehrerinnen und Lehrern
 Erklärung des Prozesscharakters von Bildungsentscheidungen,
 schulische und außerschulische Hilfestellungen und Angebote,
 Vorstellung der grundsätzlichen Optionen für Bildungs- und Berufswege nach der 8. Schulstufe;
 Information über Quellen und Methoden von Bildungs- und Berufsinformationsrecherchen (Internet, Informations- und Beratungsmöglichkeiten)
 ...

Einbeziehung der Eltern / Erziehungsberechtigten als Partner

Auf die wichtige Rolle der Eltern bei Bildungs- und Berufsentscheidungen soll Bedacht genommen werden.
 Information der Eltern über das standortbezogene Umsetzungskonzept, die Art und das Zusammenwirken der geplanten Unterstützungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen von Elternabenden).
 die Bildungsangebote nach der 8. Schulstufe,
 die Möglichkeiten der dualen Berufsausbildung,
 die Möglichkeit der individuellen Berufsorientierung gemäß §13b SchUG und den organisatorischen Ablauf dazu.
 Hinweise auf Informationsveranstaltungen im regionalen Umfeld:
 Informationsveranstaltungen (z.B. Tage der offenen Tür) von Bildungsanbietern,
 Bildungs- und Berufsinformationsmessen,
 Informationsveranstaltungen an Berufsinformationszentren.
 Einbeziehung von Eltern als Berufspraktiker/innen in Berufsorientierungsmaßnahmen.

Zur Vor- und Nachbereitung von Realbegegnungen im Rahmen von Schul- und Berufsinfomessen wurde im Rahmen der BBO-Steiermark-Strategie ein Leitfaden entwickelt, der kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.

Bildungs- und Berufsorientierung erfolgt auch ohne gesonderte Unterrichtseinheiten und oft unbemerkt im Rahmen des allgemeinen Unterrichtsgeschehen und insbesondere auch in der Familie. Ein bewusster Umgang mit dem Thema sollte möglichst frühzeitig ansetzen und in gendersensibler Weise erfolgen, dh mit einer bewussten Bedachtnahme auf jene Aspekte, die sich bei der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen im Zusammenhang mit dem Geschlechterverhältnis ergeben können.

Ebenfalls im Rahmen der BBO-Steiermark-Strategie wurden mit dem Arbeitstitel „Bildungs- und Berufsorientierung frühzeitig(er) ansetzen“ theoretische Grundlagen und praktische Anwendungsmöglichkeiten entwickelt.

Die erwähnten RS und Schriftstücke sind über die Rubrik „Themen“ auf unserer Homepage abrufbar. >> Themen

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