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Die Mittelschule

Änderungen ab dem Schuljahr 20/21

Mag. Klemens Riegler-Picker, Sektionschef der Sektion I – Allgemeinbildung und Berufsbildung schreibt dazu im Vorwort der Publikation des BMBWF vom Juni 2020:

"Das 2018 beschlossene „Pädagogik-Paket“ ist ein pädagogisches Gesamtkonzept, das alle Schularten betrifft. Durch die aufeinander abgestimmten Reformmaßnahmen wird zum einen der kompetenzorientierte Unterricht intensiviert, zum anderen wird die Grundlage dafür geschaffen, Schülerinnen und Schüler noch gezielter als bisher individuell zu fördern. Die Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule zur „Mittelschule“ ist ein wesentlicher Teil dieses Reformprozesses. Dabei wurde großer Wert darauf gelegt, die Stärken der Schulart zu erhalten und weiter auszubauen.

So verbindet die Mittelschule unverändert den Leistungsanspruch der AHS-Unterstufe mit einer Lehr- und Lernkultur, die sich an den Potenzialen und Talenten der Schülerinnen und Schüler orientiert. Sie hat die komplexe Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler – je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit – sowohl für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen als auch auf das Berufsleben vorzubereiten. Die Änderungen, die mit dem Schuljahr 2020/21 in Kraft treten, sind darauf ausgerichtet, diesem Anspruch noch besser als bisher gerecht werden zu können.

Sie zielen insbesondere darauf ab, die Leistungsbeurteilung in den differenzierten Pflicht­gegenständen transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und die schulautonomen Differenzierungsmöglichkeiten in diesen Gegenständen zu erweitern. Dadurch kann der Unterricht künftig noch stärker als bisher an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Standortes angepasst werden. Die neue Notensystematik der beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ verdeutlicht darüber hinaus auch nach außen hin den Leistungsanspruch der Mittelschule........"

Bereits seit dem vorigen Schuljahr 2019/20 durften die Neuen Mittelschulen bestimmte durch das Pädagogikpaket 2018 geschaffenen Regelungen anwenden, wenn die Erziehungsberechtigten von mindestens der Hälfte der Schülerinnen und Schüler und mindestens die Hälfte der Lehrerinnen und Lehrer der betreffenden Schule zustimmten.

(Stufenweise Umsetzung Mittelschule: § 130c SchOG und § 82i SchUG)

Die zuständige Schulbehörde hatte die Durchführung zu betreuen und zu beaufsichtigen.

169 Standorte (von ca. 1100) machten von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Für alle Neuen Mittelschulen traten mit dem Schuljahr 2020 / 21 folgende Änderungen in Kraft:

I:

Änderung der Schulbezeichnung in „Mittelschule“

II:

Die Umstellung auf das Konzept „Mittelschule“ erfolgt nicht aufsteigend, sondern sofort für alle Schülerinnen und Schüler.

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