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Die Verpflichtung „Krisen- und Beschwerdemanagement“ wird im § 12 der SQM-VO näher beschrieben:

Es ist eine regionale Risikoanalyse vorzunehmen und Vorsorge für potenzielle, regionale Krisen unter Einbeziehung der regionalen Hilfssysteme zu treffen. Regionale Krisen sind zu reflektieren und nachweislich aufzuarbeiten. Die Schulleitungen sind dabei zu unterstützen, ihre primäre Verantwortung bei Problemen am Schulstandort tatsächlich wahrzunehmen.

In der jeweiligen Bildungsdirektion ist ein Beschwerdemanagement eingerichtet, das Anfragen zentral bündelt und bearbeitet.

Die Behörde hat im Eskalationsfall aktiv zu werden.

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