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Unterrichtsorganisation

Flexibilisierung durch das Bildungsreformgesetz 2017

Mit dem Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017, wurden weitreichende Änderungen im Bildungs- und Schulwesen vorgenommen. Etliche Bestimmungen sind bereits in Kraft (ab dem Tag nach Kundmachung bzw. dann ab 1.September 2017). Auch die Landesgesetzgeber müssen umfangreiche Anpassung des jeweiligen Landesrechtes beschließen. (zB: Steiermärkisches Bildungsreformgesetz 2018)

Die „gravierenden“ Änderungen zur Schul- und Unterrichtsorganisation treten mit 1. September 2018 in Kraft:

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