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Doch was heißt das für die Schülerinnen und Schüler?

Die Unterbrechung des Vormittagsunterrichts zur Bildung einer „Lückenstunde“ führt jedenfalls zu einem späteren Unterrichtsende. Das heißt, die Kinder kommen, vorausgesetzt es bleibt bei 1 Lückenstunde, um eine Stunde später nach Hause.

Wer schon länger im Schulbereich verhaftet ist, dem wird die Wochenstunden-Entlastungsverordnung von 2003 noch in Erinnerung sein. Damals wurde mit Engagement die Notwendigkeit der Streichung von Unterrichtsstunden aus den Lehrplänen/Stundentafeln verkündet: Zur Vermeidung von zu langen Unterrichtstagen verursacht durch die aufkommende 5-Tage-Woche wären diese Stunden-Streichungen, darunter auch Stunden für Bewegung und Sport, dringend geboten.

Auch wenn für die Angebote in den Lückenstunden, anders als für Stunden laut Lehrplan keine Teilnahmepflicht besteht, so müssen die Kinder wegen der Lückenstunden während des Vormittags ein späteres Ende des Vormittagsunterrichts und mehr Nachmittagsunterricht in Kauf nehmen.

Verschärfend kommt hinzu:

Weil es sich nicht um Unterricht handelt, muss der Grundsatz der Schulgeldfreiheit nicht angewandt werden und Eltern können vollumfänglich zur Kasse gebeten werden.

ES wäre dringend geboten, zur Verwirklichung der "täglichen Bewegungs- und Sporteinheit" eine Regelung zu schaffen, die dieses Ziel  im Rahmen der Schule und nicht nur am Ort der Schule verwirklicht.

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