Das aktuelle Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und das Amtliche Wörterverzeichnis sind in den österreichischen Schulen und in den nachgeordneten Dienststellen ab 1. September 2025 verbindlich anzuwenden, wobei eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen ist.
Grundlage der deutschen Rechtschreibung ist das Amtliche Regelwerk. Vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben, fixiert es die amtliche Norm und bildet damit gleichsam den „Urmeter“ der deutschen Rechtschreibung. Es gilt in allen Ländern und Regionen mit Deutsch als Amtssprache gleichermaßen.
Es ist ein wissenschaftlich fundiertes Referenzwerk, und laut „Eigendefinition“ allgemeinverständlich gefasst.
Es regelt die Rechtschreibung innerhalb derjenigen Institutionen (Schule und Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz besitzt.
Darüber hinaus ist es eine Leitlinie für alle, die sich an einer einheitlichen Rechtschreibung orientieren sollten oder möchten, so etwa die gesamte Rechtspflege, Hochschulen als Ausbildungsstätten künftiger Lehrkräfte im Schulbereich sowie Firmen, Verlage, Redaktionen, aber auch Privatpersonen.
Zum Amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung: >> https://grammis.ids-mannheim.de/rechtschreibung
Zur Kurzfassung der wesentlichen Änderungen >> www.rechtschreibrat.com/DOX/RfdR_Amtliches-Regelwerk_2024_UeberblickAenderungen.pdf
Verben aus dem Englischen erhalten die deutsche Flexionsendung (sie jobbt, sie hat gechillt).
In zwei Fällen kann im Partizip II auch die Endung -ed genutzt werden:
1. Infinitiv im Englischen endet auf ein stummes e gelikt/geliked (zu to like)
2. Vorwiegend unflektierter Gebrauch relaxt/relaxed
Die Option mit -ed entfällt bei Flexion/Steigerung:
eine gefakte Nachricht
sie ist relaxter als er
Erläuterung: Für bestimmte Bereiche wurden mehrere systematisierbare Schreibweisen beobachtet, die in der neuen Regel entsprechend berücksichtigt wurden
Das Wörterverzeichnis wurde durch eine Neukonzeption ersetzt, um - so die Begründung- den Zielgruppen des Regelwerks sowie aktuellem Nutzungsverhalten Rechnung zu tragen.
https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/ba/rechtschreibung.html