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Elternverein

Nicht durch Schulgesetze reglementiert ist der Elternverein, der seine Aufgaben, Tätigkeiten und Spielregeln nur auf Basis des Vereinsgesetzes in den von seinen Mitgliedern beschlossenen Statuten selbst festgeschrieben hat.

Allerdings:
Rechte gegenüber der Schule hat so ein Verein nur dann, wenn er für die Schule wirkt und allen Eltern der Schülerinnen und Schüler dieser Schule offensteht.
Auch die Zuständigkeit für mehrere Schulen ist zulässig, wenn diese in einem örtlichen Zusammenhang stehen.

Im Schulforum hat der Elternverein eine beratende Stimme.
Im Schulgemeinschaftsausschuss sind die Elternvertreter in der Regel vom Elternverein entsandt.

Der Elternverein darf auch selbständig nach innen und außen wirken, weil seine Organe anders als die Vertreter und Vertreterinnen in den Schulgremium keine Organe der Schule sind und somit kein „Dienstweg“ einzuhalten ist.
Dennoch empfiehlt sich in allen Angelegenheiten eine Aussprache bzw. Absprache an der Schule, bevor ein Kontakt mit weiteren Stellen aufgenommen wird.

Warum es trotz der Schulgremien einen Elternverein braucht!

Kooperationen mit Dachverbänden und Institutionen bringen Informationen, die den stimmberechtigten Eltern im Schulgremium als wichtige Grundlage für Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden können.

In eigenständig vom Elternverein durchgeführten Sitzungen, kann auch Beratung und Meinungsbildung unter den Eltern und ihren Vertreterinnen und Vertretern herbeigeführt werden. Auch Vertreter und Vertreterinnen der Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrpersonen, Schulleitung, Schulerhalter und andere für bestimmte Anliegen oder Entscheidungen maßgebliche Personen können zur Erweiterung des „Blickfelds“ beigezogen werden.
Durch die Möglichkeit zur Einhebung von Mitgliedsbeiträgen und zur Erschließung weiterer Geldquellen (Sponsoren, Vereinsfeste, ...) können einzelne Kinder oder gesamte Klassen bei Schulveranstaltungen oder Aktivitäten im Rahmen des Unterrichts finanziell unterstützt werden.

Wirken Elternverein und Schulgremien gut zusammen, kann trotz bzw. wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen maximaler Effekt für die Schulgemeinschaft erzielt werden.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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