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Verfassungsgerichtshof - Erkenntnis V 436/2020-15

vom 10. Dezember 2020

Zur Bewältigung der Folgen von COVID-19 im Schulwesen wurde mit Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Mai 2020 für das (verbleibende) Schuljahr 2019/2020 angeordnet, 

Gegen die Bestimmungen der COVID-19-Schulverordnung dass die Schulklassen in zwei Gruppen geteilt und abwechselnd im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet werden und dass alle Personen im Schulgebäude, ausgenommen in der Unterrichtszeit, eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen müssenriefen zwei schulpflichtige Kinder und ihre Eltern den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. 

Mit dem Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren. - Allerdings wurde keine inhaltliche Bewertung vorgenommen.

Es wurde aus rein formalen Gründen so entschieden:

Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden.

Zum Erkenntnis >> hier

 

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