SQA – Schulqualität Allgemeinbildung

Richtlinien ab 1.9.2019  laut Rundschreiben des BMBWF  pdf 6 / 2019

Gesetzliche Grundlagen: SQA beruht auf § 6 (BD-EG) im Zuge des Bildungsreformgesetz 2017 und § 56 Abs. 2 SchUG,

SQA ist eine Initiative des BMBWF für pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im allgemein bildenden Schulwesen. SQA versteht sich als Grundhaltung, Methode und Werkzeug für die handelnden Personen auf allen Ebenen des Schulsystems, um die Qualität ihres Tuns und die Ergebnisse zu optimieren.

Ziel von SQA ist es, durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu bestmöglichen Lernbedingungen an allgemein bildenden Schulen beizutragen. Das eigenständige Lernen von Schülerinnen und Schülern, begleitet durch professionelles und wertschätzendes Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, soll zur weiteren Anhebung des Bildungs- und Leistungsniveaus führen.

Rahmenzielvorgabe des BMBWF für die systematische Qualitätsentwicklung ist

die Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung, Kompetenzorientierung und inklusiver Settings.

 

Prinzipien: Ansatzpunkt der Planungen aller Schulen sind die unterschiedlichen Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler. Damit wird auch der Forderung nach bewusstem Umgang mit Diversität (Integration/Inklusion, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit) Rechnung getragen.

Verantwortlich für die Steuerung und Koordinierung der SQA-Aktivitäten

  • auf Schulebene die Schulleitung, unterstützt von d. SQA-Schulkoordinator/in;

  • auf regionaler Ebene ist es d. Schulqualitätsmanager /in,

  • auf Ebene des Bundeslands d. Bildungsdirektor/in, die Leitung Pädagogischer Dienst, unterstützt von den SQA-Landeskoordinator/inn/en.

SQA umfasst 3 wichtige Elemente:

  1. 1. den Schulentwicklungsplan (SEP)

  2. 2. die Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG)

  3. 3. Evaluation, Feedback, externe Daten


ad 1. Entwicklungsplan (EP)

Mindeststandards:

Entwicklungspläne…

• beziehen sich auf die SQA-Rahmenzielvorgabe des BMBWF

• orientieren sich an der EP-Vorlage des BMBWF (www.sqa.at)

• sind möglichst evidenzbasiert (durch Daten belegt)

• werden partizipativ erarbeitet

• werden von der Schulleiterin / dem Schulleiter verantwortet und entsprechend kommuniziert

Einbeziehung der Schulpartner/innen: Schüler/innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen in geeigneter Form in den Entwicklungsprozess einbezogen werden, wie beispielsweise durch die Präsentation der Entwicklungsvorhaben; die Information über Ergebnisse oder durch Evaluation mittels Feedback.

Schulentwicklungsplan (SEP)

Der Entwicklungsplan der Ebene Schule (SEP) folgt grundsätzlich einem 1-Jahres-Rhythmus. Er wird jeweils im Laufe des 2. Semesters für das folgende Schuljahr erarbeitet und ist spätestens nach Schulbeginn an den/die Schulqualitätsmanager /in zu übermitteln. Jeder Entwicklungsplan enthält zwei Themen, die sich ihrerseits in mehrere Sub-Themen aufgliedern können.

Thema 1: ist an die Rahmenzielvorgabe des BMBWF gebunden –siehe oben

Thema 2: ist von jeder Schule frei wählbar, steht in Bezug zur Rahmenzielvorgabe des BMBWF

Für beide Themen gilt die Leitfrage:

Welche Maßnahmen evidenzbasierter Schulentwicklung (Unterrichts-, Personal- & Organisationsentwicklung) müssen wir an unserem Standort setzen, um das gewählte Thema im Sinne der Rahmenzielvorgabe des BMBWF zu bearbeiten. Unabhängig von der Wahl des Entwicklungsthemas geht es also immer um eine pädagogische Perspektive:

Wie können Schülerinnen und Schüler bestmöglich beim Lernen begleitet werden, um ihren unterschiedlichen Ausgangslagen gerecht zu werden, ihre Potenziale zu erkennen und deren Entfaltung optimal zu unterstützen, damit sie positive Lernerfahrungen machen und ihre Lernergebnisse verbessern können?


ad 2. Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG)

Grundlage und Ausgangspunkt für das BZG zwischen den Führungspersonen Schulleitung und Schulqualitätsmanager /in ist der jeweils aktuelle EP und die damit verbundenen Zielvereinbarungen.

Die BZG zwischen Schulleitung und Schulqualitätsmanager/in finden grundsätzlich 1x jährlich statt. Im Falle einer großen Anzahl von Schulen pro Schulqualitätsmanager /in können sich die BZG auf maximal 2 Jahre erstrecken.

BZG orientieren sich jedenfalls

  • am zuletzt übermittelten Schul-EP und

  • an den Zielvereinbarungen des vorangegangenen BZG.

Verbindlichkeit entsteht durch die getroffenen Vereinbarungen und ihre Verschriftlichung, die von Schulleiter/in und Schulqualitätsmanager /in unterschrieben wird.

Mindestansprüche:

Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche…

•orientieren sich am Prinzip der dialogischen Führung

•orientieren sich an der Vorlage des BMBWF (www.sqa.at)

•sind Gespräche zwischen Führungspersonen mit gegebenenfalls phasenweiser Einbeziehung z.B. von SQA-Schulkoordinator/in/nen

•nehmen den EP und die zuletzt mit dem/der Schulqualitätsmanager /in getroffenen Zielvereinbarungen als Ausgangspunkt

•nehmen auf datenbasierte Evidenzen Bezug

•finden in einem ungestörten Setting ohne Zeitdruck statt

•münden in schriftlich dokumentierte und von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarungen, die wie der EP durchgängig verfügbar gehalten werden


ad 3: Evaluation, Feedback, externe Daten

Es gehört zur Professionalität in Schule und Unterricht, die Wirksamkeit des eigenen pädagogischen Handelns bzw. der Schulentwicklungsprozesse zu überprüfen. Um nicht nur auf Meinungen und Vermutungen angewiesen zu sein, braucht es Evidenzbasierung, d.h. die Analyse und Interpretation relevanter Daten

Davon sind bereits im Schulsystem verfügbar, zB:

  • Schülerleistungsergebnisse,

  • Übertrittsqoten,

  • Fernbleiben vom Unterricht

andere wiederum müssen die Akteur/innen selbst erzeugen, zB:

  • Ergebnisse von Individualfeedback

  • Notizen zu Unterrichtsbeobachtungen

  • In der 3. & 5. Schulstufe; VS, (N)MS, AHS: Salzburger Lesescreening (SLS)

Materialangebot zu Evaluation und Feedback steht unter www.sqa.at  zur Verfügung.


Auf allen Ebenen des Schulsystems verpflichtend:

die Auseinandersetzung mit folgenden Daten & Ergebnissen (auch) im Rahmen von SQA

  • Ergebnisse der Bildungsstandards-Überprüfungen (4. & 8. Schulstufe) bzw. diese ersetzende Überprüfungen.

  • Ergebnisse der standardisierten Reifeprüfung (AHS)

  • Ergebnisse des Messinstruments zur Kompetenzanalyse – Deutsch (MIKA-D)

  • Ergebnisse des SLS (Salzburger Lesescreening): 3. & 5. Schulstufe; VS, NMS, AHS  D.h.: Die Salzburger Lesescreenings müss(t)en auf diesen Schulstufen auch durchgeführt werden

Weitere Datenquellen, die genutzt werden sollten, zB:

  • Individualfeedback,

  • IKM – Informelle Kompetenzmessungen.


Unterstützungsmaßnahmen des BMBWF

  • SQA-Website www.sqa.at

  • EBIS – Entwicklungsberatung in Schulen

  • SQA online (Feedbackinstrumente)

  • SQA-Qualifizierung für SQA Landeskoordinator/innen

  • SQA-Bundeskoordination im BMBWF

  • SQA-Landeskoordinator/inn/en (LK):

  • Die Aufgabenprofile der LK sind verbindliche Vorgaben des BMBWF (www.sqa.at ), die die Grundlage für die Konkretisierung der Koordinationsaufgaben mit der zuständigen Führungsperson bilden.

  • SQA-Schulkoordinator/inn/en (SK):

  • Die Aufgabenprofile der SK sind verbindliche Vorgaben des BMBWF (www.sqa.at ), die die Grundlage für die Konkretisierung der Koordinationsaufgaben mit der Schulleitung bilden.

siehe auch Schulqualitätsmanagement: Ziele, Organisation und Aufgaben

 

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