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Rechte der Kinder vertreten durch Eltern bzw. (sonstige) Erziehungsberechtigte

  • Vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe, dh. ohne schulpflichtig zu sein:

  • Recht auf Verfahren zur Feststellung der Schulreife vor Schuleintritt

  • Recht auf Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vor Schuleintritt

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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