Menu
Menu

Die Ausbildungspflicht kann insbesondere auf folgende Arten erfüllt werden:

Schulbesuch (AHS, BMS oder BHS) oder privater Unterricht

Berufliche Ausbildung (Lehre, Überbetriebliche Lehrausbildung, Teilqualifikation)

Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Besuch von Kursen für schulische Externistenprüfungen oder einzelne Ausbildungen (z.B. Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss oder auf Berufsausbildungsmaßnahmen)

Teilnahme an Maßnahmen für Jugendliche mit Assistenzbedarf

Beschäftigung, die im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehen ist

Das Sozialministeriumservice (SMS) muss künftig online eine Liste jener Maßnahmen veröffentlichen, mittels derer die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann.

Informationen des BMBWF hier        Ausbildungspflichtgesetz - APflG  i.d.g.F.     Ausbildungspflicht-Verordnung – APfl-VO     i.d.g.F.  

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung