BMUKK BESTÄTIGT

Wegen wiederholter Versuche seitens der Lehrervertretung und einiger Schulleitungen und Bezirksschulinspektoren/-innen, die Rechtsauslegung von HR Mag. Wippel zum Thema Unterrichtsgarantie nicht ganz ernst zu nehmen, haben wir eine Stellungnahme des Unterrichtsministeriums erbeten.

Seitens des bmukk wird den Ausführungen vollinhaltlich zugestimmt! (September 2013)

Siehe auch: Archiv 2013 Unterrichtsgarantie nur ein Schlagwort?

 

Erfüllung des Lehrplans erfordert Unterricht
Immer noch gibt es an vielen Schulen einen sehr saloppen Umgang mit Unterrichtszeit. Die Last durch Ausfall von Lehrpersonen wird auf die Eltern abgewälzt.

  • Lehrperson erkrankt - Eltern und Kinder Pech gehabt?
    LehrerInnen auf Fortbildung oder Schulveranstaltung - detto?
    Gottesdienst in der Früh- was soll man denn danach mit den Kindern anfangen?

Noch immer meinen viele Schulleitungen, dass es nicht Sache "Ihres" Kollegiums ist, derartige Situationen zum Wohle der Kinder zu meistern. Offenkundig sind ziemlich viele Pädagoginnen und Pädagogen von der Wichtigkeit ihres Wirkens nur mäßig überzeugt, so dass sie Unterrichtsentfall als die beste Variante für die Schulkinder erachten.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung von Unterricht ist festgeschrieben. Viele Erlässe zur Erläuterung für die, die die gesetzlichen Vorgaben nicht verstehen können oder wollen wurden schon -wegen unserer beharrlichen Hinweise auf Mängel- in Umlauf gebracht.; zuletzt nun Mitte April.

Weitere Informationen:

Schulgottesdienst, religöse Übung