Zur Tatsache, dass die im Erlass angeführten Punkte zur Leistungsbeurteilung "nur" im Erlass stehen, hat das BMBWF folgendes angemerkt:
"Die sich aus den oben angeführten Punkten ergebenden etwaigen Änderungsbedarfe in der C-SchVO werden derzeit geprüft und ehestmöglich im Rahmen einer entsprechenden Novelle umgesetzt." 2.6. VO erlassen siehe nächster Abschnitt
Man kann daher davon ausgehen, dasss die dort beschriebenen Abläufe bindend gemacht werden.
20.5.2020 Erlass: Informationsschreiben zur Leistungsbeurteilung, zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe und zu den außerordentlichen Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Etappenplans