Menu
Menu

Zur Tatsache, dass die im Erlass angeführten Punkte zur Leistungsbeurteilung "nur" im Erlass stehen, hat das BMBWF folgendes angemerkt:

"Die sich aus den oben angeführten Punkten ergebenden etwaigen Änderungsbedarfe in der C-SchVO werden derzeit geprüft und ehestmöglich im Rahmen einer entsprechenden Novelle umgesetzt."   2.6. VO erlassen siehe nächster Abschnitt

Man kann daher davon ausgehen, dasss die dort beschriebenen Abläufe bindend gemacht werden.

pdf  20.5.2020 Erlass:  Informationsschreiben zur Leistungsbeurteilung, zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe und zu den außerordentlichen Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Etappenplans

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Nächste Veranstaltungen

Keine Veranstaltungen gefunden

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Bildung und Betreuung

land steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Hotline für Schule und Eltern

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung