Siehe nun Regelungen durch die Verordnung vom 13. Mai 2020 >> hier
Bekanntgabe derOrganisation des Schichtbetriebs, damit die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I bereits am 4. Mai
Anmerkung: Dieser Termin kann sicher nicht eingehalten werden, da ua. der Umgang mit den Fenstertagen noch nicht entschieden ist - siehe: Schulfrei oder nicht?
und die übrigen Schülerinnen und Schüler (Sekundarstufe II) am 15. Mai ihren Unterrichtsplan erhalten. Damit haben berufstätige Eltern Zeit, ihren Arbeitsalltag zu organisieren und sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.
Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt.
Die Gruppengröße wird angesichts der durchschnittlichen Klassengröße bei rund elf Schülern und Schülerinnen zu liegen kommen.
Wenn in Klein- und Kleinstschulen die Klassen selber schon so klein sind, dann kann die weitere Unterteilung entfallen.
Betreuung aller anderen möglich.
Neben dem Unterricht in einem Schichtsystem bleibt die geltende Betreuung aufrecht. Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben und deren Betreuung zu Hause auch nicht sichergestellt ist, können bzw. sollen die Betreuung in der Schule in Anspruch nehmen. Die Betreuung muss allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig vom beruflichen Hintergrund ihrer Eltern und Erziehungsberechtigten, offenstehen. Große Räume, wie beispielsweise der Turnsaal, stehen zur Verfügung, und werden von den Stützlehrerinnen/Stützlehrern oder den Lehrerinnen und Lehrern, deren Fächer nicht mehr unterrichtet werden (wie z.B. Bewegung und Sport), betreut.
Wichtig:
Nicht nur aufpassen, sondern Erledigen der Arbeitsaufträge:
"Im Rahmen der Betreuung wird der Fokus darauf gelegt, Schülerinnen und Schüler bei der Erfüllung der Arbeitspakete, Lehr- und Lerninhalte bzw. der Aufgaben, die ihnen mitgegeben wurden, zu unterstützen und damit deren Eltern und Erziehungsberechtigte zu entlasten. Dieser Grundsatz soll bereits ab dem 28.4.2020 Anwendung finden."