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Die Mitwirkungsrechte bleiben aufrecht, lediglich Rundschreiben, Limitverordnung und allgemeine Erläuterungen erscheinen jährlich.

derzeit (23.02.2023) ist nur die Limitverordnung aktualisiert: Limit-Verordnung 2024/25

Schulbuchaktion für das Schuljahr 2022/23 startet   Rundschreiben Nr. 6/2022

Ab dem 21.März 2022, also sobald die Bestellfunktionen für die Schulen im Onlineportal der Schulbuchaktion geöffnet sind, können für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe  E-Books und E-Book + als rein digitale Produkte bestellt werden.

Das heißt in der Praxis, dass in jenen Gegenständen, wo die Schule solche digitalen Soloprodukte bestellt, die Schülerinnen und Schüler keine gedruckten Bücher erhalten werden.

Da die rein digitale Form etwas günstiger *  ist als die gedruckte Form, besteht die Gefahr, dass die Bestellung der gedruckten Bücher, die immer auch den Zugang zu einer digitalen Version beinhaltet, nicht mehr erfolgt.   

Schulbuchbestellung - allgemeine Erläuterungen des BKA und BMBWF

Limit-Verordnung 2024/25 Verordnung ... über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2022/23 

* siehe  Schulbuchlisten 


Gerade die vergangen zwei Jahre haben aber gezeigt, wie wichtig gedruckte Schulbücher sein können. Eine Kombination von  gedruckt und digital daher günstig ist.

Wie Sie wissen:

Unter DIGI4SCHOOL besteht seit 2016 die Möglichkeit zu den gedruckten Schulbüchern E-Books und E- Book + im Rahmen der Schulbuchaktion zu bestellen. In der Praxis erhielten die Schülerinnen und Schüler Bücher, auf deren Rückseite ein Zugangscode eingedruckt oder aufgeklebt ist, um über DIGI4SCHOOL einsteigen zu können.

Bisher gab es diese digitalen Produkte ausschließlich nur als hybrides Kombiprodukt.

Ab Schuljahr 2022 – 2023 gilt  für Mittelschulen, Unterstufen und in den Oberstufen die neue Regelung: ausschließlich E-Book-Version bestellbar.


Viele Eltern sahen und sehen sich außer Stande, bei der Auswahl der Schulbuchtitel mitzureden. 

ABER:  Jetzt geht es nicht nur um die Wahl der Titel. 

JETZT geht es darum, ob die Kinder auch "echte" Bücher in die Hand bekommen, oder sie ständig vor dem Computer sitzen müssen.

DAHER: Sorgen Sie dafür, dass sie mitentscheiden können!

Wer darf mitentscheiden?

"Es wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe die Schülervertretung ein Mitbestimmungsrecht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln (§ 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c des Schulunterrichtsgesetzes) haben." (RS  6/2022)

siehe: wo ist welches Gemium einzurichten 


 An Schulen mit Schulforum:

Die Klassenelternvertreter aller Klassen der betreffenden Schule haben bei „der Festlegung der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsmitteln" (§ 63a (2) Z 1 lit.c) Sitz und Stimme. Die Entscheidung fällt mit einfacher Mehrheit.

Die Schulleitung ist verpflichtet, ein Schulforum einzuberufen, wenn Entscheidungen zu treffen sind.

DAHER: es muss vor der Bestellung der Unterrichtsmittel eine Sitzung des Schulforums geben! Dort muss es über Ausstattung eine Abstimmung geben.

Ab der 5. Schulstufe ist es besonders wichtig zu entscheiden, ob Kinder tatsächlich nur mehr digital lernen sollen, oder ob sie auch das gedruckte Schulbuch erhalten sollen.

"Daher sind an Schulen im Zeitraum vom 24. Februar bis 18. April 2022 Schulforen für die 1. – 8. Schulstufe an allgemein bildenden Pflichtschulen abzuhalten."


 An Schulen mit SGA (Schulgemeinschaftsausschuss):

SchUG § 14

(6) legt fest, dass an Schulen, wo kein Schulforum eingerichtet ist, die Schulkonferenz (in Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) festzulegen hat, mit welchen Unterrichtsmitteln (ausgenommen Lesestoffe und Arbeitsmittel) die Schüler auszustatten sind.

Gemäß SchUG § 61  haben die Elternvertreter, die auch im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) stimmberechtigt sind, das Recht auf Teilnahme und Mitbestimmung bei diesen Konferenzen. Wegen der Größe der Schulen verbunden mit der großen Anzahl an Gegenständen und Lehrpersonen, werden statt einer Schulkonferenz meist Konferenzen mit Lehrpersonen einzzelner Fächergruppen abgehalten. Das Recht auf Mitbestimmung für die Elternvertreter bleibt erhaltten.

"Daher sind an Schulen im Zeitraum vom 24. Februar bis 18. April 2022  Schul- bzw. Abteilungskonferenzen an allgemein bildenden höheren Schulen, an Polytechnischen Schulen, an berufsbildenden Schulen und an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik abzuhalten."

Wichtige Weichenstellung: Dieses Mal dürfte erstmalig das gedruckte Buch weggelassen werden und nur die Digital-Version bestellt werden.

Es ist daher besonders wichtig zu überlegen, ob Kinder tatsächlich nur mehr digital lernen sollen, oder ob sie auch das gedruckte Schulbuch erhalten sollen.

Der Klassenvorstand hat den Schülern bis zum Ende des Unterrichtsjahres die im nächsten Schuljahr erforderlichen Unterrichtsmittel bekanntzugeben.

 

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