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 An Schulen mit SGA (Schulgemeinschaftsausschuss):

SchUG § 14

(6) legt fest, dass an Schulen, wo kein Schulforum eingerichtet ist, die Schulkonferenz (in Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) festzulegen hat, mit welchen Unterrichtsmitteln (ausgenommen Lesestoffe und Arbeitsmittel) die Schüler auszustatten sind.

Gemäß SchUG § 61  haben die Elternvertreter, die auch im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) stimmberechtigt sind, das Recht auf Teilnahme und Mitbestimmung bei diesen Konferenzen. Wegen der Größe der Schulen verbunden mit der großen Anzahl an Gegenständen und Lehrpersonen, werden statt einer Schulkonferenz meist Konferenzen mit Lehrpersonen einzzelner Fächergruppen abgehalten. Das Recht auf Mitbestimmung für die Elternvertreter bleibt erhaltten.

"Daher sind an Schulen im Zeitraum vom 24. Februar bis 18. April 2022  Schul- bzw. Abteilungskonferenzen an allgemein bildenden höheren Schulen, an Polytechnischen Schulen, an berufsbildenden Schulen und an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik abzuhalten."

Wichtige Weichenstellung: Dieses Mal dürfte erstmalig das gedruckte Buch weggelassen werden und nur die Digital-Version bestellt werden.

Es ist daher besonders wichtig zu überlegen, ob Kinder tatsächlich nur mehr digital lernen sollen, oder ob sie auch das gedruckte Schulbuch erhalten sollen.

Der Klassenvorstand hat den Schülern bis zum Ende des Unterrichtsjahres die im nächsten Schuljahr erforderlichen Unterrichtsmittel bekanntzugeben.

 

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