Menu
Menu

Viele Eltern sahen und sehen sich außer Stande, bei der Auswahl der Schulbuchtitel mitzureden. 

ABER:  Jetzt geht es nicht nur um die Wahl der Titel. 

JETZT geht es darum, ob die Kinder auch "echte" Bücher in die Hand bekommen, oder sie ständig vor dem Computer sitzen müssen.

DAHER: Sorgen Sie dafür, dass sie mitentscheiden können!

Wer darf mitentscheiden?

"Es wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe die Schülervertretung ein Mitbestimmungsrecht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln (§ 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c des Schulunterrichtsgesetzes) haben." (RS  6/2022)

siehe: wo ist welches Gemium einzurichten 

Related Post

  • Schulbuchaktion - Mitbestimmung gefragt

    Mittwoch, 23. März 2022 00:00

    Die Mitwirkungsrechte bleiben aufrecht, lediglich Rundschreiben, Limitverordnung und allgemeine Erläuterungen erscheinen jährlich.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Nächste Veranstaltungen

Keine Veranstaltungen gefunden

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Bildung und Betreuung

land steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Hotline für Schule und Eltern

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung