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Pädagogisches Sofortpaket als Unterstützung für Schülerinnen und Schüler und Erleichterungen für abschließende Prüfungen . aktualisiert 10.4.2022: Unterlagen für Veranstaltungszuschuss  liegen vor 

Verlängerung und Ausweitung des Förderstundenpakets

Ausweitung individueller Lernunterstützung „weiterlernen.at“ 

Schulfonds zur Förderung der Klassengemeinschaft und Bewältigung von Corona      €  500,- Anträge siehe OeAD Schulfonds

Mehr psychosoziale Unterstützung für Schülerinnen und Schüler

Ausbau der Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit den Ländern

Kampagne für Bewegung und Sport zur Förderung der Resilienz

Details siehe: hier


Maßnahmen für Lehrlinge zur Lernunterstützung

Im Rahmen der betrieblichen Lehrlingsförderung werden folgende Maßnahmen durch das BMDW federführend unter Mitwirkung weiterer Ressorts umgesetzt:

Rund 12 Millionen Euro stehen für die Teilnahme an Ausbildungsverbundmaßnahmen zur fachlichen Vertiefung, Vermittlung persönlichkeitsbildender Schlüsselqualifikationen oder für neue Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung zur Verfügung.
Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung werden mit rund 5 Millionen Euro gefördert.
Zum Nachholen corona-bedingt versäumter Ausbildungsinhalte insbesondere zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit, steht der Digi-Scheck Lehrlingen zur Verfügung. Pro Lehrling sind heuer bis zu drei Kursmaßnahmen in der Höhe von jeweils bis zu 500 Euro förderbar (Fördervolumen rund 2 Millionen Euro). Der Digi-Scheck kann in Absprache mit dem Lehrberechtigten auch während der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden.


 € 500,- für mehrtägige Schulveranstaltungen

Gerade mehrtägige Veranstaltungen helfen dabei, den Zusammenhalt der Klassengemeinschaft zu stärken. Soziale Begegnungen, kombiniert mit neuen positiven Erfahrungen, stärken die Resilienz und damit die psychische Widerstandskraft um schwierige Lebenssituationen ohne anhaltende Beeinträchtigungen zu meistern.

Daher unterstützt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Durchführung von einer mehrtägigen Veranstaltung mit mindestens zwei Übernachtungen pro Schulklasse im Sommersemester 2022 und im Wintersemester 2022/23 mit jeweils 500 Euro.

an

Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem SchOG ( Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen,...), sowie...

Rahmenbedingungen  siehe OeAD Schulfonds

Der Beginn der mehrtägigen Schulveranstaltung muss zwischen dem 14. Februar 2022 und dem 24. Februar 2023 liegen.

Eine Einreichung für den Zuschuss ist bis zu 90 Tage nach Reisedurchführung möglich. Der letztmögliche Tag zur Antragsstellung ist jedoch der 25. April 2023.

Die Schulveranstaltungsleitung stellt den Antrag für einen Zuschuss für mehrtägige Veranstaltungen mit mindestens zwei Übernachtungen in der Höhe von 500 Euro pro Klasse- stellvertretend für die Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigte Schüler/innen. 

Einreichfrist

7. April 2022 − 24. Februar 2023

Die Unterlagen müssen spätestens 90 Tage nach der Schulveranstaltung längstens jedoch bis zum 25. April 2023 beim Fonds einlangen.

 


 Erleichterungen für abschließende Prüfungen

Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2021/22  -  Verordnung BGBl. II Nr. 8/2022 

pdf  Maturaerlass 2022

 

Geltungsbereich der Inhalte

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