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Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht:

Schüler/innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.

Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)

Achtung: Personen, die in den letzten <90 Tagen> * molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARSCoV-2 überstanden haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Sie sollen auch keine Tests abliefern, da die Ergebnisse noch "positiv" sein könnten.

*    Frist wurde auf 60 Tage verkürzt. BGBl. II Nr. 7/2022 aus 90 wurden 60 Tage: "3. In § 36 Abs. 3 wird die Zahl „90“ durch die Zahl „60“ ersetzt"  siehe Testrhythmus

>>(3) Auf Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen, insbesondere § 19 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 nicht anzuwenden.

In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich werden alle Schüler in KW2 (ab 10.1.2022) zweimal pro Woche PCR getestet. In den übrigen Bundesländern erfolgt in dieser Woche eine PCR-Testung.
NEU ab 17. Jänner: 2 PCR-Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler in allen Bundesländern. - kann nicht überall wie geplant eingehalten werden!

Für den Ninjapass sind nur drei Aufkleber pro Woche vorgesehen. Zusätzliche Testungen (zB wenn aufgrund eines positiven Falles in der Klasse jeden Tag ein Antigentest durchgeführt wird) dienen der eigenen Sicherheit, bleiben im Pass aber unberücksichtigt, weil sie auf die interne und externe Geltung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefährdung keine Auswirkung haben.

NEU ab 17. Jänner: Allen Lehrkräften und dem Verwaltungspersonal stehen pro Woche zwei PCR-Tests zur Verfügung. Für ungeimpfte Lehrkräfte und ungeimpftes Verwaltungspersonal sind diese zwei PCR-Tests verpflichtend.

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