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Nachstehend finden Sie Informationen zu Impfungen   aktualisiert: 19.10 2022

Impfplan - Österreich 

 pdf Faktencheck betreffend Corona

pdf Empfehlung für Kinder und Jugendliche, Version 1.0 des BMSGPK , 25.11.2021

pdf Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums, Version 10.3, Stand: 10.08.2022

4.2.2022: Covid-19-Impfpflichtgesetz - Covid-19-IG    Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes, ... >> BGBl. I Nr. 131/2022

Corona-Schutzimpfung: Fachinformationen >>> BMSGPK 

 Siehe auch: Mit Wissen und Fakten durch den Informationsdschungel  

Plattform Open Science : Open Science bietet in diesem umfangreichen Unterrichtspaket für die Sekundarstufe 2 Inhalte zum Coronavirus in den unterschiedlichsten Formaten. Thematisch werden Viren im Allgemeinen, der Ursprung des Virus, Nachweismethoden bis hin zu damit verbundenen Themen wie Infektionskrankheiten oder Impfen u.v.m. abgedeckt.

Impfung von Schulkindern - Zustimung der Erziehungsberechtigten? - parlametarische Anfrage

 


 

Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV)

Die Impfung gegen Humane Papillomaviren steht im kostenfreien Kinderimpfprogramm für Mädchen und Buben ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kostenfrei zur Verfügung. Dabei sind zwei Impfungen im Abstand von 6 bis 12 Monaten empfohlen.

siehe >>> Informationen BMSGPK

für 12- 18 Jährige - Gratis-Impfwoche in der Steiermark zwischen dem 3. und 7. Oktober 2022

750 Ärztinnen und Ärzte des steirischen Impfnetzwerkes bieten die Impfung zwischen dem 3. und 7. Oktober 2022 in ihren Ordinationen und in öffentlichen Impfstellen an. Die steirischen Schulärztinnen und -ärzte unterstützen das Programm. In manchen Schulen wird auch direkt am Schulstandort geimpft.


Nicht nur "Corona"

Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten hier

Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und Bezeichnung von Häusern und Wohnungen  hier

Die Reihenimpfungen in den Schulen durch Amtsärzt:innen finden heuer nicht statt.

Alle kostenfreien Impfungen erhalten Sie aber auch

in den Ordinationen der Hausärzt:innen und der Kinder- und Jugendfachärzt:innen,

in den Sanitätsreferaten der Bezirkshauptmannschaften,

beim Magistrat Graz sowie der Landesimpfstelle.

Alle Impfärzt:innen, die kostenfreie Impfungen anbieten, finden Sie auf der Website www.vorsorgemedizin.st  unter „Info - Suche ImpfärztIn“.

pdf Kostenfreie Impfungen für Schulkinder   >> zu Grippeimpfung siehe Beitrag unten            Verordnung .... über empfohlene Impfungen

SchulÄ-V - Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend die Übernahme von Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend durch Schulärztinnen und Schulärzte 

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Regelungsgegenstand

§ 2 Schutzimpfungen

§ 3 Bekämpfung von Infektionskrankheiten


pdf Faktencheck Masern

Masern werden durch das Masernvirus ausgelöst. Dieses wird über die Luft beim Husten oder Niesen übertragen und ist hochansteckend. Es kommt bei nahezu jeder ungeschützten Person zu Krankheitszeichen, wobei nicht geschützte Personen aller Altersgruppe erkranken. Menschen, die an Masern erkranken, sind bereits vor dem Auftreten des typischen Masernausschlags (rote, grobflächige Flecken) hoch ansteckend! Ansteckungsgefahr besteht üblicherweise 4 Tage vor Auftreten des Hautausschlags und hält bis 4 Tage nach Beginn des Ausschlags an.

Bei Masern kommt es acht bis zehn Tage nach der Ansteckung (höchstens 21 Tage danach) zu allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Ausschlag.

Es gibt keine Behandlung der Masernvirus-Infektion selbst, nur die Symptome können gelindert werden.

Da Masern nur beim Menschen vorkommen und nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, können sie durch eine hohe Durchimpfungsrate ausgerottet werden.

Personen, die nicht ausreichend gegen Masern geimpft sind, können im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort, Arbeitsplatz, etc. ausgeschlossen werden. (vgl. §§ 6 ff. des Epidemiegesetzes).

Quelle: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Masern.html  


 

"Die „echte Grippe" ist keine einfache Erkältung, sondern geht typischerweise mit starkem Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Muskelschmerzen, bohrenden Kopfschmerzen, starken Halsschmerzen und oft schmerzhaftem Husten einher. Eine rechtzeitige Impfung schützt vor Erkrankung und möglichen schweren Krankheitsfolgen und ist gerade dieses Jahr von besonders großer Bedeutung." (aus: Schreiben von "Team Kommunikation"  des bmbwf vom 19.10.2022 an die Schulleitungen)

Kostenfreies Kinderimpfprogramm und Kinderimpfung

Die Impfung ist im kostenfreien Kinderimpfprogramm in der Saison 2022/2023 enthalten.
Für Kinder bis zum vollendeten 24. Lebensmonat, insbesondere Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen und Kinder mit Kontraindikationen für den Lebendimpfstoff wird ein inaktivierter, tetravalenter Impfstoff zur Verfügung gestellt.

Für Kinder ab dem vollendeten 24. Lebensmonat bis zum vollendeten 15. Lebensjahr steht die intranasale, tetravalente Lebendvakzine zur Verfügung.

Kostenfrei für alle ab 2. November 2022

"Die Influenza-Schutzimpfung steht ab 2. November allen Personen in Österreich kostenlos zur Verfügung."  (aus: Schreiben von "Team Kommunikation" des bmbwf vom 19.10.2022 an die Schulleitungen)

Weitere Informationen  auf der Website des Gesundheitsministeriums (www.sozialministerium.at/influenza).

 

Geltungsbereich der Inhalte

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